Koexistenz der Schulformen

Elternvertreter der südniedersächsischen Gymnasien im Landtag

Einbeck. Vor  kurzem hatten die Elternvertreter der südniedersächsischen Gymnasien die Gelegenheit, im niedersächsischen Landtag ein Gespräch mit der Vizepräsidentin des niedersächsischen Landtags, Dr. Gabriele Andretta (SPD), und dem schulpolitischen Sprecher der SPD Landtagsfraktion, Stefan Politze, zu führen. Thema des Gesprächs war der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes. In diesem von beiden Seiten konstruktiv geführten Dialog wurden verschiedene Forderungen der gymnasialen Elternvertreter angesprochen.

Der Entwurf sieht vor, dass zukünftig die Gesamtschule die Schulen des gegliederten Schulsystems, also Haupt-, Real- Oberschulen und die Gymnasien ersetzen  kann. Das bedeute konkret, dass ein Gymnasium geschlossen werden kann, wenn der Besuch eines anderen Gymnasiums »unter zumutbaren Bedingungen« gewährleistet bleibt.  Laut der Kultusministerin gelte derzeit eine Stunde Fahrzeit pro Wegstrecke als zumutbar. Dieses empfinden die Elternvertreter für Schüler der Klassen fünf aufwärts als unzumutbar.  Sie fordern aus diesem Grund, dass die Auslegung des Begriffs der Zumutbarkeit auf dreißig Minuten gesenkt wird und zwar qua Gesetz. Die Entscheidung über die Zumutbarkeit und damit auch über eine Schließung einer Schule dürfe nicht allein vom Schulträger getroffen werden.

Der Wegfall der Schullaufbahnempfehlung sollte durch ein verpflichtendes – statt wie geplant durch ein freiwilliges – Beratungsgespräch am Ende der Grundschullaufzeit ersetzt  werden. Dies erscheint den Eltern vor allen im Interesse der Schüler als zielführend. Ihnen wurde eine neue  verlässliche  Regelung zugesagt, die die Tätigkeit von sozialpädagogischen Personal an allen  Schulformen, inklusive der Gymnasien regelt.Von der im Gesetzesentwurf vorgesehenen Möglichkeit zur räumlichen Zusammenführung von Grund- und Gesamtschulen erwarten die Elternvertreter negative Auswirkungen auf die Anwahl der Gymnasien an diesen Orten. Deshalb haben sieum ein Überdenken dieser Regelung gebeten. 

Die Elternvertreter haben deutlich gemacht, dass die von Frauke Heiligenstadt in einem früheren Gespräch versprochene Verordnung zur Neuregelung der gymnasialen Oberstufe auch schon für die noch verbleibenden beiden G8-Jahrgänge gelten soll (also die Jahrgänge 9 und 10 im Schuljahr 2015/16). Gerade in diesem Punkt sei die Erwartungshaltung der Eltern der betroffenen zwei Jahrgänge sehr hoch. Zum Schluss des Gesprächs informierten die beiden Politiker über die noch ausstehende Überarbeitung und Straffung der geltenden kompetenzorientierten Curricula. Des Weiteren wurde über die geplante Neuordnung der Lehrerausbildung gesprochen.

Die Elternvertreter der südniedersächsischen Gymnasien haben in diesem Gespräch insbesondere die Punkte angesprochen, die sie bezüglich einer funktionierenden Schulformpluralität für unerlässlich halten. Die niedersächsische Bildungslandschaft werde nur erfolgreich bleiben, wenn eine Koexistenz der verschiedenen Schulformen weiterhin gelingt. Für Frühling 2015 ist ein weiteres Gespräch vereinbart, um den konstruktiven Dialog zwischen Politik und gymnasialer Elternschaft fortzuführen.oh