Marihuana für mehr als 650.000 Euro verkauft

Landgericht Göttingen verurteilt 23-Jährigen zu sechs Jahren Freiheitsstrafe | Drogenbunker mit Video-Technik

Einbeck. Weil er in großem Stil mit Drogen gehandelt haben soll, ist ein 23-jähriger Mann aus Einbeck zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Göttingen befand ihn in insgesamt 19 Fällen des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge für schuldig. Die Kammer habe außerdem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet, teilte ein Gerichtssprecher auf Anfrage mit. Zuvor habe er zwölf Monate im Vorwegvollzug zu verbüßen. Daneben ordneten die Richter die Einziehung von rund 650.000 Euro an. Dies entspreche der Summe, die der Angeklagte mit dem Drogenhandel umgesetzt habe.

Ein 27 Jahre alter Mitangeklagter aus Einbeck wurde wegen des Besitzes und der Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln in 19 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Ein 26 Jahre alter weiterer Mitangeklagter, der ebenfalls in Einbeck wohnt, erhielt wegen Beihilfe eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 23-Jährigen in ihrer Anklage vorgeworfen, zwischen Juni 2020 und Januar 2021 mehr als 100 Kilo Marihuana verkauft zu haben. Der 27-jährige Mitangeklagte habe seinen Keller als Umschlag- und Lagerplatz für die angelieferten Drogen zur Verfügung gestellt. Der dritte Angeklagte sei zeitweise für die Auslieferung der Drogen verantwortlich gewesen und habe zudem Buch geführt über die Schulden von Abnehmern.

Anfang des Jahres hatten Rauschgiftfahnder der Polizei den 23-Jährigen festgenommen und bei ihm mehr als 10.000 Euro Bargeld sowie eine Rolex-Uhr im Wert von 11.000 Euro sichergestellt. Der 23-Jährige kam anschließend in die Justizvollzugsanstalt Rosdorf in Untersuchungshaft.

Im Zuge ihrer Ermittlungen stellten die Fahnder fest, dass der Keller, der als »Bunker« für den illegalen Drogenhandel gedient hatte, mit einer Videoüberwachung ausgestattet war. Der Hauptangeklagte konnte dadurch nicht nur beobachten, wer sich in dem Kellerraum aufhielt und was die betreffenden Personen dort machten, sondern diesen auch Anweisungen geben. Von dieser professionellen Überwachungstechnik profitierten auch die Ermittler: Anhand der Kameraaufnahmen konnten sie nachvollziehen, wer wann und wie oft in dem Keller gewesen war.pd-nie