Menschenrechtsverletzungen dürfen nicht straffrei bleiben

Einbeck. Die Arbeit für gewaltlose politisch verfolgte Menschen steht weiterhin im Mittelpunkt der Arbeit der Einbecker Gruppe von amnesty international (ai). Im vergangenen Sommer erhielt die Gruppe die Nachricht, dass der gewaltlose politische indonesische Gefangene Yusak Pakage, den die Einbecker fünf Jahre lang betreut haben, freigelassen wurde: Nach Verbüßung der Hälfte seiner zehnjährigen Haftstrafe wurde er begnadigt. Amnesty bedankt sich bei allen, die mit Petitionen zu dieser Freilassung beigetragen haben.

Einsatz und Sorge der Einbecker Gruppe gilt weiterhin dem gewaltfreien indonesischen Gewissensgefangenen Filep Karma. Er wurde zusammen mit Yusuk Pakage im Dezember 2004, nachdem er an einer friedlichen Demonstrationen teilgenommen hatte, die an die 1962 proklamierte Unabhängigkeit Papuas erinnerte, festgenommen und wegen Landesverrats zu 15 Jahren Haft verurteilt.

Nachdem durch weitere Petitionen erreicht werden konnte, dass der schwerkranke Filep Karma im Juli in Jakarta die dringend erforderliche Behandlung erhielt, setzt sich die Einbecker ai-Gruppe weiterhin für seine bedingungslose Freilassung ein. Mit einem Brief an den indonesischen Präsidenten Susilo Bambang Yudhoyono kann man die Forderung nach Freilassung unterstützen.

Außerdem hat die Einbecker Gruppe einen weiteren Fall übernommen. Sie setzt sich dafür ein, dass die kolumbianische Menschenrechtlerin Ingrid Vergara, die Sprecherin der »Nationalen Bewegung der Opfer staatlicher Verbrechen« ist, sich mit ihren Mitarbeitern ungehindert für die Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen einsetzen kann. Seit 2008 wird Vergara systematisch eingeschüchtert und mit dem Tode bedroht, weil sie immer wieder Menschenrechtsverletzungen durch kolumbianische Sicherheitskräfte öffentlich anprangert. Auch die Tochter von Vergara ist Opfer von Todesdrohungen geworden. In einem Gottesdienst in der Münsterkirche wurde eine Briefaktion an den kolumbianischen Generalstaatsanwalt eingeleitet mit der Aufforderung, dafür zu sorgen, dass Ingrid Vergara und den Mitarbeitern von »Movice« Schutz gewährt wird und dass die Personen, von denen die Bedrohung ausgeht, identifiziert und verurteilt werden.

Menschenrechtsverletzungen, so ai, dürften nicht straffrei bleiben. Würden Täter von Menschenrechtsverletzungen nicht juristisch verurteilt, dann werden Opfern und Angehörigen fundamentale Rechte vorenthalten: das Recht auf Wahrheit, Rechtsprechung und Entschädigung.sts