Mieter hat Darlegungslast bei Kritik an Nebenkosten

Weitere Informationsveranstaltung des Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzervereins / Vielfältige Informationen für Vermieter

Der Vereinsvorstand des Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzervereins in Einbeck hatte die Mitglieder vor kurzem zu einer weiteren Informationsveranstaltung ins »Brodhaus« eingeladen, um mit ihnen über mietrechtliche Probleme zu diskutieren und sie zu informieren.

Einbeck. Der erste Vorsitzende des Vereins, Rechtsanwalt und Notar Horst-Henning von Lindeiner-Wildau konnte zur Veranstaltung zahlreiche Mitglieder und Gäste begrüßen. Zu Anfang seines Berichtes kündigte er an, dass die nächste Mitgliederversammlung am 1. März ab 19 Uhr wieder in der Feuerwache in Einbeck stattfindet und dass wieder vier Informationsveranstaltungen im Lauf des Jahres 2012 vorgesehen seien.

Danach unterrichtete der Vereinsvorsitzende darüber, dass im Hinblick auf die Energieein-sparmaßnahmen der Energieverbauch der privaten Haushalte sich zwischen 2005 und 2009, neuere Zahlen liegen noch nicht vor, um 6,7 Prozent verringert habe. Leider habe dies keine Auswirkungen auf die von den einzelnen Haushalten selbst zu zahlenden Energiekosten wegen der ständigen Steigerung dieser Kosten. Weiter wurde erläutert, dass, um das Ziel der Energiewende bis 2022 zu erreichen, große Anstrengungen unternommen werden müssten mit erheblichen Aufwendungen in Höhe von 198 bis 250 Milliarden Euro. Letztendlich müssten diese Aufwendungen von dem Steuerzahler und den Verbrauchern aufgebracht werden.

Ergänzend zu den Ausführungen der letzten Informationsveranstaltung wies Henning von Lindeiner-Wildau auf die Förderung von einzelnen energetisch wirksamen Sanierungsmaßnahmen hin. Bauherren würden insoweit bei der Dämmung, dem Fensteraustausch oder der Heizungserneuerung gefördert, wenn die Maßnahme der Energiebilanz eines Wohngebäudes zugutekomme. Der Grundstückseigentümer habe die Wahl zwischen einem günstigen Kredit oder einem Zuschuss von fünf Prozent der Maßnahme.

Kurz wurde im Hinblick auf die Anfertigung der Nebenkostenendabrechnung bei vermieteten Wohneinheiten auf die richtige Wohnflächenberechnung aufmerksam gemacht, da häufig Probleme bestehen, weil der Vermieter die richtige Wohnungsgröße nicht kenne. Der Herbst und der kommende Winter brächten, wie anschließend erläutert wurde, vielfältige Probleme für Hauseigentümer und Mieter, falls diese die entsprechenden Pflichten dem Mieter übertragen haben. Grundstückeigentümer und Mieter müssen insoweit wissen, dass sie gesetzlich verpflichtet sind, Gehwege von Laub, Glatteis und Ähnlichem zu befreien, um die Unfallgefahr für Passanten zu beseitigen. Beim Räumen von Schnee müsse der Hauseigentümer beachten, dass Schnee und Eis nicht in die Straßenrinne und schon gar nicht auf die Fahrbahn geschaufelt werden dürften. Bei Glätte müsse gestreut werden. Dies habe Vorrang vor der Schneebeseitigung. Es sei auch notwendig, die Gehwege zu den Mülltonnen, den Briefkästen und den Parkplätzen zu räumen. Die Streu- und Räumpflicht beginne in der Regel nach den Ortssatzungen um 7 Uhr, an Feiertagen um 8 Uhr, und sie ende um 20 Uhr. Wenn die entsprechenden Pflichten im Mietvertrag auf die Mieter übertragen worden seien, müsse der Vermieter sich überzeugen, ob der Mieter seinen Pflichten auch nachkomme, da sonst weiter der Vermieter für Unfälle hafte.

Zwischenzeitlich dürften alle Vermieter ihren Mietern die Nebenkostenendabrechnung für das Wirtschaftjahr 2010 versandt haben, was bis zum 31. Dezember 2011 notwendig sei. Aufgrund der häufig erhobenen erheblichen Nachforderungen versuchten die Mieter häufig mit dem Argument unwirtschaftlicher Betriebskostenabrechnung ihre Verpflichtungen zu minimieren. Insoweit habe jedoch der BGH in einem Urteil vom 6. Juli dieses Jahres entschieden, dass der Mieter die Darlegungs- und Beweislast habe, eine Verletzung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit bei der Abrechnung der Betriebskosten, die dem Vermieter obliege, missachtet zu haben. Mit der Behauptung, ein Kostenansatz in der Betriebskostenabrechnung des Vermieters übersteige die überregional ermittelten durchschnittlichen Kostenansätze für Wohnungen vergleichbarer Größe, genüge der Mieter seiner Darlegungspflicht nicht. Wenn mit solchen Argumenten die Nebenkostenendabrechnung angegriffen werde, müsse sich der Vermieter dagegen zur Wehr setzen.

Hauseigentümer, die eine Solarwärmeanlage planen, sollten die Förderfristen im Blick behalten, erläuterte der Vorsitzende weiter. Für eine thermische Solaranlage zur kombinierten Heizungsunterstützung und Trinkwassererwärmung betrage der Zuschuss bis Ende 2011 noch 120 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche. Ab 2012 werde der Betrag auf 90 Euro pro Quadratmeter abgesenkt.

Eigentümer von Eigentumswohnungen sollten beachten, dass sie zur Vermeidung von Kabelanschlussgebühren nicht in der Lage seien, Parabolantennen an Wänden anzubringen, ohne einen Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung herbeizuführen. In der Regel werde die Anbringung von Parabolantennen nur auf Balkonen gestattet, soweit die angebrachte Antenne die Balkonbrüstung nicht überrage.

Abschließend wies von Lindeiner-Wildau darauf hin, dass Vermieter die Möglichkeit hätten, die Nebenkostenvorauszahlungen anzupassen, wenn sich hohe Nachzahlungsbeträge ergeben würden. Nicht möglich sei es jedoch, einen Sicherheitszuschlag zu verlangen. Dieser sei nur dann gerechtfertigt, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich einzelne Betriebskosten im nächsten Abrechnungszeitraum erhöhen würden.Alle Mitglieder und Gäste sind zur letzten Veranstaltung in diesem Jahr, dem Adventsnachmittag, am 3. Dezember von 15 bis 16.30 Uhr ins »Brodhaus« eingeladen.oh

Mai-Ur-Bock-Anstich zum Brauhaus-Hoffest