Ortsrat Auf dem Berge

Mit Wind-Sonderbauflächen Entwicklung steuern

Verwaltung sieht Schutz von Mensch, Natur und Landschaft | Kritik: Entwicklung von Brunsen beeinträchtigt

Im Ortsrat und mit den Zuhörern wurde lebhaft über die Planungen für Windenergiestandorte im Bereich Brunsen/Stroit diskutiert.

Brunsen. Mit der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Einbeck hat sich der Ortsrat für die Ortschaften Bartshausen, Brunsen, Hallensen, Holtershausen, Naensen, Stroit, Voldagsen und Wenzen bei seiner jüngsten Sitzung beschäftigt. Damit sollen im Stadtgebiet Sonderbauflächen für Windenergie ausgewiesen werden – auch der Bereich Brunsen/Stroit wird betroffen sein. Nach der Vorstellung der Planungen durch den Fachbereichsleiter Stadtentwicklung und Bauen, Frithjof Look, und durch Projektleiter Peter Sobeck wurde im Ortsrat und mit den zahlreichen Zuhörern lebhaft diskutiert.

Die Fragestellungen, ob Windkraft sinnvoll sei und ob man sie haben wolle, stünden nicht zur Debatte, machte Frithjof Look deutlich, dafür sei der Bund zuständig. Außerdem sei im Baugesetzbuch geregelt, dass Windenergieanlagen im ­Außenbereich privilegiert seien. Die Niedersächsische Verordnung sieht einen Abstand von 400 Metern zu Ortschaften vor. Das sei, erläuterte er, der Stadt Einbeck aber zu wenig: Man gehe auf einen Mindestabstand von 1.000 Metern und rücke so das Schutzgut Mensch in den Vordergrund. Ein noch größerer Abstand sei »schwerlich umsetzbar.« Innerhalb eines mehrstufigen Verfahrens erfolge jetzt die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Unterlagen seien öffentlich ausgelegt. Die Stellungnahmen, die bis zum 14. November bei der Stadt eingereicht werden können, werden anschließend unter- und gegeneinander gerecht abgewogen. Ein Fest­stellungsbeschluss zur Planänderung soll im Frühjahr oder Sommer erfolgen. Nach der Genehmigung durch den Rat muss der Landkreis den Plan genehmigen, und nach Bekanntmachung durch die Bürgermeisterin tritt er in Kraft. Wie viele Windräder gebaut würden und von welchem Typ, das sei ebenfalls eine Entscheidung des Landkreises.

Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan sind für Windenergie Flächen bei Stroit, Naensen, Brunsen sowie Dassensen/Hullersen eingeplant. Die 15. Änderung sieht Brunsen/Stroit und Dassensen/Hullersen vor; für Naensen beziehungsweise den Bereich Süllberg gibt es einen gültigen Bebauungsplan, hier wird nichts geändert. Mit der Planung soll die Windenergienutzung gesteuert werden, damit sie nicht an x-beliebiger Stelle errichtet werden und kein Wildwuchs entsteht. Mensch und Umwelt sollen nicht unverhältnismäßig belastet werden. Ziel ist es, der Windenergie »substanziell Raum« zu geben. Verhinderungsplanung, das betonte Look, sei nicht erlaubt: Wenn man von vornherein wisse, dass ein Standort nicht funktionieren werde, dürfe man ihn auch nicht mit vorsehen.

Seit dem Inkraftreten des gültigen Bebauungsplans 2003 hat eine technische und rechtliche Weiterentwicklung stattgefunden. Unter anderem sind jetzt 200 statt zuvor 100 Meter hohe Windräder erlaubt. Außerdem werden bei der Auswahl von Flächen harte und weiche Ausschlusszonen festgelegt.

Der jetzige Entwurf ordne den Bereich um Dassensen neu, und Ahlshausen falle ganz weg, da es dort Rotmilan-Horste gebe, hieß es weiter. Im Umkreis von 1.500 Metern dürfe aus Naturschutzgründen kein Windrad stehen – Artenschutz sei ein Vollzugshindernis, die Planung sei somit unzulässig. Keine großen Konflikte gebe es dagegen mit dem Kranichzug und mit Fledermäusen.

Man habe, berichtete Frithjof Look, nach Anlegen der harten und weichen Ausschlussfaktoren nur Flächen über zehn Hektar genauer ausgewiesen, um Anlagen bündeln zu können. Für die Fläche bei Brunsen und Stroit sind fünf Konfliktsituationen dargestellt: Naherholung, visuelle Belastung, Tiefflug durch Bundeswehr-Hubschrauber, die Sichtbeziehung zur Greener Burg und der Rotmilan.

Die Fragen, ob Brunsen/Stroit als Potenzialfläche tatsächlich geeignet sei, könne man positiv beantworten. Mit Dassensen und Brunsen/Stroit gelinge es dann, 7,1 Prozent des Stadtgebiets – abzüglich harten Ausschlusszonen und Wald – für Windenergie auszuweisen; die gesetzliche Vorgabe liege bei 7,35 Prozent. aber es dürfte trotzdem reichen. Der Standort hier sei von 166,4 Hektar im gültigen Flächennutzungsplan auf 112,9 Hektar verkleinert worden. Folglich hätten weniger Windräder Platz, aber die 100-Meter-Höhenbegrenzung werde fallen. Mit ­Dassensen/Hullersen stehen künftig 519 statt derzeit 478 Hektar zur Verfügung. Landwirtschaftliche Nutzung bleibe zulässig, betonte Look. Besonders wichtig sei die Ausschlusswirkung durch den Flächennutzungsplan: Windenergieanlagen dürften damit nur innerhalb der Sonderbauflächen errichtet werden. Man sorge so für eine städtebaulich verträgliche Entwicklung und Ordnung, indem man sich auf wenige, aber effizient zu nutzende Sonderbauflächen konzentriere. Der Windenergie werde substanziell Raum gegeben, und der größtmögliche Schutz von Mensch, Natur und Landschaft werde umgesetzt. Alle Potenzialflächen, betonte Look, seien ausreichend wirtschaftlich – es sei mit 80 bis 90 Prozent Ertrag zu rechnen.

Nach der Vorstellung der Planungen diskutierten die zahlreichen Zuschauer mit dem Ortsrat. Sie fühlten sich mit Blick auf die künftige Stromtrassen Wahle-Mecklar und Suedlink sowie die Bundesstraße 64 von drei Seiten eingekesselt. Eine Entwicklung für Brunsen sei damit nicht mehr möglich. Nicht akzeptabel sei auch die Entscheidung, dass Ahlshausen wegen des Rotmilans herausfalle, komme er hier doch auch vor. Man erarbeite in vorauseilendem Gehorsam eine Planung, die schaden werde, so der Vorwurf. Vielleicht wäre es besser zu warten, um in einigen Jahren mit einer geänderten Gesetzeslage zu planen.

Mit der Abstandsregelung von 1.000 Metern werde Brunsen entlastet, betonte die Verwaltung. Alle Gutachten seien öffentlich und könnten eingesehen werden. Man habe vorausschauend geplant, das Verfahren sei transparent. Jeder Bürger habe im weiteren die Möglichkeit, seine Bedenken vorzutragen.

Mit fünf Stimmen hat der Ortsrat sich dafür ausgesprochen, die Auswertung der Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach Prüfung und Abwägung zu beschließen. Dem Entwurf der 15. Änderung sowie der Begründung und dem Umweltbericht wurde zugestimmt. Die Pläne sollen öffentlich ausgelegt, die Beteiligung der Behörden, sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Interessenverbände soll durchgeführt werden. Zwei Ortsratsmitglieden stimmten dagegen, drei enthielten sich der Stimme.ek