»Mütterrente«: Drei Kinder reichen für die Rente

Einbeck. Sie sind im besten Rentenalter, ohne dass sie je Anspruch auf eine Rente hatten: Viele ältere Hausfrauen, deren ganzes Leben sich um Kinder und Familie drehte, können dank »Mütterrente« jetzt eine eigene gesetzliche Alterssicherung erhalten. Voraussetzung: Sie müssen die Erziehungszeiten für ihre Kinder bei der Deutschen Rentenversicherung angeben und ihre Rente beantragen. Das teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover mit. Für einen Anspruch auf eine Altersrente müssen mindestens fünf Beitragsjahre im Rentenkonto gespeichert sein. Dazu zählen auch Kindererziehungsjahre. Was nach wenig klingt, haben viele ältere Frauen trotzdem nicht erreicht.

Denn sie haben nie oder nicht genug Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Mit der »Mütterrente« werden ihnen jetzt für jedes vor 1992 geborene Kind, das sie erzogen haben, zwei Kindererziehungsjahre statt bisher einem anerkannt. Damit erreichen viele von ihnen nun die geforderten fünf Beitragsjahre, und sie haben erstmals einen Anspruch auf eine Altersrente. Einen solchen Anspruch hat eine Mutter schon, wenn sie drei Kinder erzogen hat. Denn allein für ihren Nachwuchs werden ihr jetzt sechs Beitragsjahre angerechnet. Damit erhält sie eine Rente von rund 170 Euro im Monat, ohne jemals in die Rentenversicherung eingezahlt zu haben.

Wer zwei Kinder erzogen hat, kann für die fehlenden Monate freiwillige Beiträge nachzahlen. Bei einem Mindestbeitrag von monatlich 85,05 Euro sind das 1.020,60 Euro für ein Jahr. Das Geld ist gut angelegt, denn dafür erhält die Mutter jeden Monat eine Rente von etwa 119 Euro im Monat. Die Zuzahlung aus eigener Tasche hat sich nach spätestens zehn Monaten rentiert – die Rente aber gibt es ein Leben lang. Auch mit einem Kind kann es sich lohnen, das Konto mit freiwilligen Beiträgen aufzufüllen. Wer sich für den Mindestbeitrag entscheidet, zahlt für die fehlenden drei Jahre 3.061,80 Euro. Dafür gibt es dann eine Rente von monatlich rund 70 Euro.

Ob Hausfrau, Selbstständige oder Versicherte in berufsständischen Versorgungswerken: Wer noch kein Konto bei der Deutschen Rentenversicherung hat, sollte jetzt Kontakt mit seinem Rentenversicherer aufnehmen. Weitere Informationen dazu gibt es in den Auskunfts- und Beratungsstellen und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de. Ein Termin für eine Beratung kann auch am kostenlosen Servicetelefon unter 0800/1000 48010 vereinbart werden.oh