Naturschutzgebiet Altendorfer Berg unter Lupe genommen

Einbeck. Der Altendorfer Berg ist schon seit vielen Jahren zum Naturschutzgebiet erklärt worden und flächengleich auch als FFH-Gebiet 129 (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) und damit  als europäische Naturschutzfläche deklariert. Schutzziele sind der Erhalt und die Entwicklung von  Kalktrockenrasenbereichen mit Wacholdergebüschen, naturnahe Gebüsche, Schutt­halden, Laubmischwaldtypen und trockenwarme Mäh­wiesen. Besonderer Schutzzweck ist die Erhaltung beziehungsweise Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes für die besonderen Lebensraumtypen und Arten. Dazu gehören die arten- und strukturreichen Kalktrockenrasen mit dem Vorkommen von bedeutenden Orchideen-Arten. Die Mischung von Wacholdergebüschen in unterschiedlichen Altersstufen im Wechsel mit gehölzarmen Teilflächen machen die Besonderheit des Altendorfer Bergs aus.

Für die typische Trockenrasen-Vegetation ist eine grundsätzliche Änderung der Beweidung nicht erforderlich, so das Urteil der Biologen. Allerdings haben sich im Osten des Kalktrockenrasens größere Flächen mit Land-Reitgras (Calamagrostis epigejos) ausgebildet die für jegliche andere Pflanzen ein Aufkommen fast unmöglich machen, für die ebenfalls im Gebiet vorkommende streng geschützte Zauneidechse jedoch als wichtige Vegetationsstruktur dienen. Daher sollen in Zukunft unter Berücksichtigung des Reptilienschutzes weitere spezielle Pflegemaßnahmen erprobt werden. Außerdem werden je nach Witterungsverlauf in trockenen Jahren besondere Teilbereiche beim ersten Weidegang ausgespart.

Als wichtige Gruppe wurde im Jahr 2012 die Schmetterlingsfauna unter die Lupe genommen. Eine besondere Bedeutung für diese Insektengruppe haben das Steinbruchgelände und die Wacholderhänge. Besonders in Trockenjahren sind längere Beweidungsintervalle wichtig, damit die Schmetterlinge genügend Nahrung finden. Besonders trocken sind die Wacholderflächen, wo längere Weidepausen angebracht sein können. Die großen zusammenhängenden Wiesenflächen in Plateaulage könnten durch Gehölzelemente und vorspringende Hecken­zeilen die Bedeutung für Tagfalter aufwerten. Mehr Windruhe, mehr Nahrungsangebot und mehr Versteckmöglichkeiten würden durch eine höhere, kleinflächigere Strukturvielfalt die Artenvielfalt aufwerten. Zwei vom Aussterben bedrohte Tagfalter konnten 2012 nachgewiesen werden. Der Waldteufel (Erebia aethiops) kommt besonders an Waldrändern und Waldlichtungen vor, der Kreuzdorn-Zipfelfalter (Strymonidia spini) ist ein typischer Vertreter der Halbtrockenrasen.

Regelmäßige Kontrolluntersuchungen werden in Zukunft zeigen, ob sich durch die ge­planten vorsichtigen Änderungen des Be­weidungskonzeptes der Erhaltungszustand dieses be­deutsamen Lebensraumes verbessert. Ansprechpartner für alle Maßnahmen ist die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis Northeim.hst