Kraftfahrer-Schutz:

Nebelrücklicht richtig einsetzen

Einbeck. In den Morgen- und Abend­stunden treten jetzt häufig Nebelbänke auf. Die sorgen besonders im Straßenverkehr für gefährliche Situationen. Da ist es wichtig, frühzeitig gesehen zu werden. Das Nebelrücklicht kann dabei wertvolle Dienste leisten. Doch warnt der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS): Man darf die grell-rote Leuchte nur einschalten, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter be­trägt (§ 17 (3) StVO). Denn sie kann andere Ver­kehrsteilneh­mer gefährlich blen­den, zum Beispiel bei Nieselregen. So verwechseln manche Autofahrer das Nebelschluss­licht ihres Vordermannes mit dessen Bremslicht, was zu Fehlreaktionen und Auffahrunfällen führen kann.

Wie weit 50 Meter sind, lässt sich auf der Autobahn leicht festzustellen: Die Leitpfo­sten am Fahrbahnrand sind im Abstand von jeweils 50 Metern postiert. Nur wenn man den übernäch­sten Leitpfosten nicht mehr erkennen kann, also bei wirklich »dic­ker Suppe«, darf man das Ne­bel­rücklicht ein­schalten. Um gut gesehen zu werden, rät der KS, auch tagsüber mit Abblend­licht zu fahren.oh