Neue Friedhofs- und Gebührensatzung in Kraft

Einbeck. Der Kommunale Bauhof der Stadt Einbeck weist darauf hin, dass der Rat der Stadt mit Wirkung vom 1. Januar sowohl eine neue Friedhofssatzung als auch eine neue Friedhofsgebührensatzung beschlossen hat. Diese Satzungen wurden im Amtsblatt des Landkreises Northeim amtlich bekannt gemacht. Die neuen Satzungen finden sich auch auf der Internetseite der Stadt Einbeck unter der Rubrik »Bürgerservice« und dem Stichwort »Friedhof«, von dort wird auf das Ortsrecht der Stadt Einbeck verwiesen.Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass seit dem 1. Januar die Friedhofsverwaltung auf dem Zentralfriedhof Einbeck, Kapellenstraße 21, auch für die Ortschaften im Bereich der ehemaligen Gemeinde Kreiensen zuständig ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind über Telefon 05561/7939746, Fax 05561/7939175 oder per E-Mail an Friedhofsverwaltung@einbeck.de zu ­er­reichen. Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr, montags von 14 bis 15 Uhr und donnerstags von 14 bis 15.30 Uhr. Dort gibt es auch, falls gewünscht, eine Ausfertigung der Satzungen entweder in Papierform oder per Mail als pdf-Dokument. Für weitergehende Rückfragen stehen der Leiter des Kommunalen Bauhofes, Dirk Löwe, oder sein Stellvertreter, Peter Zarske, zur Verfügung.oh