Neuwahl des Seniorenrats

Versammlung im BBS-Forum am 25. Oktober | Meldung der Delegierten

Einbeck. Der bestehende Einbecker Seniorenrat wurde von der Delegiertenversammlung der ortsansässigen Vereine, Verbände, Organisationen und Senioreneinrichtungen für die zweite Wahlperiode am 10. Dezember 2009 gewählt. Diese Periode läuft am 31. Dezember aus, so dass die Neuwahlen für die Jahre 2014 bis 2017 am Freitag, 25. Oktober, ab 18 Uhr im Forum der Berufsbildenden Schulen Einbeck, Hullerser Tor 4, stattfinden.

Aufgabe des ehrenamtlich tätigen sowie politisch und konfessionell nicht gebundenen Seniorenrates ist es, Rat, Verwaltung und Öffentlichkeit auf die Interessenlagen und Belange der älteren Menschen aufmerksam zu machen sowie auf deren Berücksichtigung hinzuwirken. Er wirkt bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen und Programmen für ältere Menschen in der Stadt mit, insbesondere in den Bereichen Soziales, Kultur, Tourismus, Wirtschaftsförderung, Bauen und Verkehr. Weiter pflegt er die Verbindung zu den Trägern von Senioreneinrichtungen, zum Pflegestützpunkt und zum Seniorenservicebüro im Landkreis Northeim, zur Kreisvolkshochschule, zum Landesseniorenrat Niedersachsen (dessen Vorsitzende Mitglied im Einbecker Seniorenrat ist), zu »Einbeck Marketing«, zu Seniorenvertretung im Umkreis und zu Fachausschüssen der Stadt. In denen ist der Seniorenrat durch hinzugewählte Mitglieder beziehungsweise den Behindertenbeauftragten der Stadt Einbeck vertreten.

Themen und Projekte wie generationenfreundliches Einkaufen, »nette Toilette«, Absenkung von Bordsteinen besonders für Rollator- und Rollstuhlfahrer, öffentlicher Nahverkehr, Verleihung des Einbecker Seniorenpreises, »Garten der Generationen« im Stiftsgarten und viele weitere Ansätze sind vom Gremium angestoßen beziehungsweise begleitet worden.

Die Wahl und die Tätigkeiten des Seniorenrates erfolgen nach dem Entwurf der Neufassung der Richtlinie über die Bildung und Tätigkeit des Einbecker Seniorenrates, die in der Sitzung des Rates der Stadt Einbeck am 18. September 2013 beschlossen wird. In Paragraf V Absatz III heißt es: Orts­ansässige Vereine, Verbände, Organisationen, Gruppen und Einrichtungen, die von ihrer Zweckbindung her Seniorenarbeit betreiben, entsenden bis zu drei stimmberechtigte Vertreter in die Delegiertenversammlung; alle anderen entsenden einen stimmberechtigten Delegierten. Einzelpersonen können Vertreter in der Versammlung werden, wenn ihre Bewerbung von mindestens zehn Wahlberechtigten unterstützt wird. Interessierte und Kandidaten müssen das 60. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Stadt Einbeck haben.

Die Delegierten für die Delegiertenversammlung und die Kandidaten müssen dem Einbecker Seniorenrat, Neues Rathaus, Teichenweg 1, Einbeck, gemeldet sein.oh