Nun das Leben in die Reihe bringen

Vor dem Amtsgericht Einbeck: Eineinhalb Jahre Haft für BTM-Handel

Einbeck. Mit Verhandlungen wegen Drogendelikten hat das Schöffengericht beim Ein­becker Amtsgericht seine öffentlichen Verhandlungen unter den Corona-Bedingungen wieder aufgenommen. Vor Gericht stand dabei jetzt ein 25-Jähriger, bei dem bei einer Durchsuchung im Frühjahr des vergangenen Jahres 170 Gramm Marihuana, neun Ecstasy-Tabletten und 25 Gramm Amphetamin gefunden wurden, zum Handel abgepackt in kleinen Portionen. Verurteilt wurde er zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung.

Sein Mandant räume die Taten in vollem Umfang ein, sagte der Verteidiger des Angeklagten, Vito Baeumer. Er habe »völlig daneben« gehandelt. Direkt im Anschluss an die Durchsuchung sei er aus Einbeck weggezogen und seither straffrei. Mit Drogen habe er nichts mehr zu tun.

Umfangreiches Geständnis

Dass er schleunigst was in seinem Leben ändern sollte, das habe er nach der Durchsuchung beschlossen, ergänzte der 25-Jährige. Entsprechend weit habe er die Stadt hinter sich gelassen – im Wissen, dass das seine letzte Chance sei. Gefunden habe er einen festen Zusammenhalt in seiner Familie. Mit den Drogengeschäften wollte er vor allem finanzielle Probleme lösen; außerdem, räumte er ein, habe er selbst auch viel konsumiert. Im Alter von 16 Jahren sei er erstmals mit Drogen in Kontakt gekommen, später sei er häufiger Konsument geworden. Im Nachhinein sehe er sich selbst als Junkie, spielsüchtig sei er obendrein. An seinem neuen Wohnort habe er sich um den Kontakt zur Suchtberatung gekümmert. Ihm würde, so der Angeklagte, eine Langzeittherapie helfen, um grundlegend neu zu beginnen. Auch finanziell, berichtete er auf Nachfrage, habe er ­Probleme: Es seien noch offene Kredite zu bedienen, dafür zweigt der Hartz-IV-Bezieher monatlich 50-Euro-Raten ab; weiter habe er eine Geldstrafe aus einem früheren Verfahren zu begleichen, hieß es. Fast die Hälfte der Summe, die ihm monatlich zur Verfügung stehe, gehe für die Schulden drauf, berichtete er. Für den Lebensunterhalt komme die Familie auf, bei der er wohne.

Beruflich hat der junge Mann bisher nicht Fuß fassen können: Nach dem Hauptschul­abschluss hat er zwei Ausbildungsstellen nach jeweils einem Jahr geschmissen, eine weitere ­Tätigkeit nach einigen Monaten. Mit dem Gesetz ist er seit 2011 häufiger in Konflikt geraten, neben Diebstahls- sind auch Betäubungsmitteldelikte aktenkundig.

Besitz und Handel habe er eingeräumt, das umfangreiche Geständnis spreche für ihn, so die Staatsanwaltschaft. Das erspare dem Gericht zahlreiche Zeugenaussagen, mit denen man wegen der Corona-Bedingungen über Tage beschäftigt wäre. Zudem sei Marihuana eine sogenannte weiche Droge. Schlecht sei dagegen, dass er entsprechende Einträge habe. Eine Strafe über eineinhalb Jahre halte man für angemessen, ebenso eine Bewährung, denn es würden besondere Umstände vorliegen: Der Angeklagte habe sich aus seinem früheren Umfeld gelöst, seine Lebensbedingungen hätten sich verändert, und er versuche, beruflich Fuß zu fassen. Zudem zeige er die Einsicht, dass er professionelle Hilfe brauche, und es gebe die Aussicht auf eine Arbeitsstelle. Die Bewährung von drei Jahren sollte unter an­derem mit einer rasch beginnenden Drogen-Langzeittherapie verbunden werden.
Das Bemühen, es jetzt besser zu machen, hob auch die Verteidigung hervor, angefangen beim Bemühen um Arbeit über die Signale, Spielsucht und Schulden in den Griff zu bekommen. Über den Familienverbund gebe es eine günstige Sozialprognose.

Bewährung mit Langzeittherapie

Wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln wurde er zu eineinhalb Jahren Haft ­verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre; in diesem Zeitraum hat er sich einer Langzeittherapie zu unterziehen, was auch nachzuweisen ist. Er habe eingeräumt, dass er die Drogen zum gewinnbringenden Weiterverkauf gelagert habe; dafür sei eine Mindeststrafe von einem Jahr vorgesehen, hieß es in der Urteilsbegründung. Die einschlägigen Vorstrafen stünden in der Abwägung dem Geständnis gegenüber. Das Schöffengericht habe dabei grundsätzlich den Eindruck gewonnen, so Richterin Sievers, dass der junge Mann versuche, sein Leben weiter positiv zu entwickeln.ek