Bau-, Planungs-, Sanierungs- und Umweltausschuss

Ortsräte sollen zu Windrädern gehört werden

Windkraft Dassel GbR plant Anlagen am Bierberg in den Gemarkungen Dassel und Eilensen | Investitionen in Millionenhöhe

Einbeck. Die möglichen Standorte für den Bau von je einer Windkraftanlage mit einer Gesamthöhe von maximal 200 Metern in den Gemarkungen Dassel und Eilensen hatte der Bau-, Planungs-, Sanierungs- und Umweltausschuss bei der Bereisung zunächst in Augenschein genommen. Wie der Ausschussvorsitzende Wilhelm Fricke feststellte, waren sich die Politiker einig, dass die Reihenfolge eingehalten werden sollte: Zunächst werden also die Ortsräte Dassel und Eilensen/Ellensen/Krimmensen gehört. Dann wird sich der Fachausschuss und abschließend der Rat der Stadt Dassel mit den beiden Windrädern beschäftigen.

Die Windkraft Dassel GbR beabsichtigt den Bau von zwei Windkraftanlagen am nordöstlichen ­Bereich des Bierberges in den Gemarkungen Dassel und Eilensen. Geplant sei ein Bürgerwindrand, die Investitionen hierfür liegen zwischen sechs und acht Millionen Euro. Alle Bürger seien eingeladen, sich zu beteiligen – vermutlich im Rahmen eines Genossenschaftsmodells, erklärte ein Sprecher der Windpark Dassel GbR. Einen Ansprechpartner für das Projekt findet man in der Ilmestraße 5 in ­Dassel.

Die Stadt Dassel ist aus städtebaulicher Sicht an diesen Vorhaben zu beteiligen. Ein entsprechendes Votum der Stadt zur städtebaulichen Verträglichkeit der geplanten Anlagen ist Voraussetzung für eine Genehmigungsfähigkeit.

Im Bereich der Stadt Dassel ist derzeit im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan ein Sondergebiet für Windenergieanlagen nordwestlich der Ortschaft Lüthorst ausgewiesen, erklärte Bauamtsleiter Volker Fuchs. Die Auswahl dieser Fläche ist  im Jahr 1998 erfolgt. Zur Nutzung dieses Sondergebietes gab es in der Vergangenheit vereinzelte Anfragen, die jedoch nie konkret geworden sind. Offensichtlich ist die Windausnutzung an dieser Stelle für einen wirtschaftlichen Betrieb von Windrädern nicht ausreichend. Zudem ist die Gesamthöhe der Anlagen auf 100 Meter begrenzt. Im Zuge der fortschreitenden Anlagenentwicklung ist diese Höhe von Windrädern nicht mehr zeitgemäß.

Grundsätzlich sieht das Baugesetzbuch vor, dass Anlagen, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dienen, als privilegierte Bauvorhaben im Außenbereich genehmigungsfähig sind. Mit der Darstellung der Sondergebietsfläche Windenergie hat die Stadt Dassel die Privilegierung von Windkraftanlagen im Stadtgebiet ausgeschlossen und behält somit die Steuerungsmöglichkeit, an welchen Orten derartige Anlagen entstehen.

Mit Beschluss vom 12. April 2011 hat der Rat der Stadt Dassel eine Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung weiterer Standorte für Windenergieanlagen beschlossen. Dieses Verfahren ruht, nachdem eine Grobbetrachtung des Stadtgebietes wirtschaftlich zu betreibende Standorte nur für den Bereich der bewaldeten Höhenlagen ergeben hat. Aufgrund der Vorgaben aus der Landesraumordnung sind Anlagenstandorte in Waldgebieten derzeit nicht zu realisieren.

Die Windkraft Dassel GbR, ein Zusammenschluss mehrerer ortsansässiger Menschen, hat im Gegensatz hierzu einen Standort ausgemacht, der nach Sicht der Antragsteller wirtschaftlich betrieben werden kann. Diese prognostizierte Wirtschaftlichkeit ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu belegen und Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung. Seit Anfang Oktober finden am geplanten Anlagenstandort Windmessungen statt, die die Annahme der Wirtschaftlichkeit belegen sollen.

Geplant ist die Errichtung von zwei Windenergieanlagen, die zum einen in der Gemarkung Dassel, zum anderen in der Gemarkung Eilensen liegen. Die Anlagen sollen eine Gesamthöhe von 200 Metern nicht überschreiten. Eine genaue Angabe kann hierzu noch nicht gemacht werden, da bislang kein konkreter Genehmigungsantrag, sondern lediglich eine Voranfrage eingereicht ist. Die Leistung der einzelnen Anlage wird bei rund 2.500 kW liegen.

Aufgrund des Sondergebietes in der Gemarkung Lüthorst besteht an den Anlagenstandorten Dassel und Eilensen kein Baurecht für eine Windenergieanlage. In Anbetracht der bundesgesetzlichen Änderungen zur sogenannten Energiewende und des bereits durch den Rat der Stadt Dassel gefassten Beschlusses zur Ausweisung weiterer Sondergebiete für Windenergieanlagen ­besteht aber nach Auffassung des Landkreises Northeim dennoch die Möglichkeit, die Windenergieanlagen am beantragten Standort zu genehmigen. Voraussetzung hierfür ist eine ausdrückliche Zustimmung des Rates der Stadt Dassel zu diesem Einzelantrag. Hierbei handelt es sich ausschließlich um die Zustimmung der Stadt Dassel aus städtebaulicher Sicht.

Unabhängig hiervon hat der Antragsteller gegenüber der Genehmigungsbehörde die Genehmigungsfähigkeit der Anlage an sich nachzuweisen. Hierzu zählen unter anderem ein Gutachten über die am Standort ausreichende Windhöffigkeit, eine avifaunistische (Avifauna ist die Gesamtheit aller in einer Region vorkommenden Vogelarten) Untersuchung, ein landschaftspflegerischer Begleitplan und eine Schallimmissionsprognose.

Die Erschließung des Baugrundstücks müsste über das bestehende öffentliche und landwirtschaftliche Wegenetz erfolgen. Sofern die Straßen und Wege nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, wären durch die Stadt Dassel als Eigentümer entsprechende Zuwegungsbaulasten zu gewähren. Zur Sicherstellung eines Anlagenrückbaus nach Aufgabe der Nutzung hat der Projektträger bei der Genehmigungsbehörde eine Bankbürgschaft in Höhe der halben Rückbaukosten vorzulegen. Die andere Hälfte dieser Kosten kann über einen Zeitraum von 20 Jahren in jährlichen Raten auf ein durch den Landkreis Northeim verwahrtes Sparbuch eingezahlt werden. Die Erstellung und Vorlage detaillierter Antragsunterlagen ist für den Projektträger erst dann sinnvoll, wenn es eine grundsätzliche Zustimmung zum beantragten Anlagenstandort gibt, hieß es.

Jan Cremer von e.on Mitte Natur erläuterte, dass fünf Bürger die Windpark Dassel GbR gegründet haben und auf die e.on Mitte Natur zugegangen seien. Es wurden Windprognosen erstellt. Der Standort der einen Windanlage werde noch einmal nachjustiert, hieß es. Der genaue Anlagentyp steht auch noch nicht abschließend fest. Möglichst schnell sollen die erforderlichen Schritte absolviert werden, so dass die Genehmigung der Anlagen in 2015 erteilt werden könnte.

Günter Kelter, CDU, fragte nach dem Schattenwurf. An einem Wohnhaus dürfe es durch eine Anlage nicht mehr als 30 Minuten Schatten am Tag geben, so Cremer. Gesetzliche Abstandsvorschriften zur Bebauung oder für die Abstände der Anlagen untereinander gebe es nicht, erklärte Fuchs. Lediglich bundesimmissionsschutzrechtliche Anforderungen müssten erfüllt werden. Nach der Geräuschbelästigung fragte Max Schlüter, SPD. Aber auch hier werde in Gutachten nachgewiesen werden müssen, dass man die Vorgaben einhalte.

Bei einer Vorabbewertung von Windkraftanlagen im Dasseler Stadtgebiet im Jahr 2012 hatten sich keine wirtschaftlichen Standorte ergeben, erinnerte Detlef Rengshausen, Grüne. Damals habe die e.on kein Interesse gezeigt, die nun erstellten Windprognosen würden aber ergeben, dass ein wirtschaftlicher Betrieb möglich sei. Das soll in den nun höheren und damit effektiveren Anlagen begründet sein.

SPD und CDU stehen dem Projekt positiv gegenüber, doch zunächst sollen die Ortsräte gehört werden. Die GbR könne sich dann auch in den Ortsräten vorstellen und dabei mögliche Widerstände überwinden, meinten die Politiker. Die Ortsräte Dassel und Eilensen/Ellensen/­Krimmensen sollen also zeitnah einberufen werden.sts