Rund 8.500 Dasseler sind aufgerufen, Landtag zu wählen

Einbeck. Am 20. Januar sind die Niedersachsen aufgerufen, einen neuen Landtag zu wählen. Im Dasseler Bereich sind rund 8.500 Wahlberechtigte aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Schon vor dem Wahltag haben die Bürger die Möglichkeit, ihre Stimme per Briefwahl abzugeben.

Die dafür benötigten Unterlagen können mit dem Wahlschein persönlich im Wahlbüro oder schriftlich über den Postweg, per Fax oder E-Mail beantragt werden. Am besten gibt man zur Identifikation das Geburtsdatum oder die Wahlbezirksnummer an. Diese Daten stehen auf dem Wahlschein. Die Unterlagen können nicht telefonisch angefordert werden. Auf dem zugeschickten Stimmzettel kann der Wähler wie gewohnt zwei Kreuze machen. Der Stimmzettel kommt in den dafür mitgeschickten Umschlag und wird verschlossen. Außerdem muss der Briefwähler eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben. Die kommt zusammen mit dem Stimmzettel-Umschlag in ein zweites Kuvert, das an das Wahlbüro geschickt wird. Die Adresse steht schon auf dem Briefumschlag. Im Inland zahlt man dafür kein Porto. Im Wahlbüro wird der verschlossene Stimmzettel-Umschlag in eine Wahlurne (Foto) eingeworfen, die erst nach Schließung der Wahllokale ab 18 Uhr geöffnet werden darf.

Die eidesstattliche Erklärung wird direkt zu den Unterlagen der Wahlbehörde gelegt – sie belegt, dass der Wähler per Briefwahl gewählt hat. Die Wahlhelfer können so den Stimmzettel nicht dem Namen zuordnen. Dadurch bleibt auch die Briefwahl geheim. Einsendeschluss ist der 20. Januar um 18 Uhr. Der Brief muss am Wahlsonntag bis spätestens 18 Uhr im Wahlbüro eingehen. Wer trotz zugeschickter Briefwahl-Unterlagen doch spontan im Wahllokal wählen will, der muss seine Unterlagen am Wahltag dorthin mitbringen. Andernfalls müssen die Wahlhelfer davon ausgehen, dass man bereits gewählt hat. Mit einer schriftlichen Vollmacht kann auch ein Wahlschein für eine andere Person beantragt werden.sts