Schiedspersonen schlichten Streitigkeiten im Vorfeld

Lob für ihre ehrenamtliche Arbeit / Informative Dienstbesprechung / Aufschlussreiches Referat von Dr. Martin Rammert

Banale Streitigkeiten sollen oft vor einem Gericht ausgetragen werden, obwohl in vielen Fällen die ortsansässigen Schiedspersonen dafür zuständig sind. Die ehrenamtlichen Helfer kümmern sich um bürgerliche Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen, so dass sie durch ihre Arbeit und Schlichtung Klagen vor dem Gericht vermeiden. Bei einem Treffen der Schiedspersonen der Amtsgerichtsbezirke Northeim und Einbeck erhielten die Anwesenden jetzt neue Informationen über die obligatorische Streitschlichtung.

Einbeck. Hausfriedensbruch, lärmende Kinder, nicht geschnittene Hecken, laute Rasenmäher, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, die Fälle für die Schiedspersonen sind vielfältig. Durch die ehrenamtliche Tätigkeit werden viele bürgerliche Rechtsstreitigkeiten bei der obligatorischen Schlichtung gelöst, so dass eine Klage vor dem Amtsgericht unnötig wird. Bei der Dienstbesprechung der Schiedspersonen der Amtsgerichtsbezirke Northeim und Einbeck begrüßte der Direktor des Amtsgerichts Einbeck, Thomas Döhrel, die anwesenden Schlichter und bedankte sich für ihr Engagement. Alle drei Jahre findet das Treffen statt, und so freute er sich, dass viele Personen zu der Versammlung erschienen waren, um sich zu informieren und weiter zu bilden.

Die Direktorin des Northeimer Amtsgerichts, Ingrid Sell, die an dieser Informations-Veranstaltung das erste Mal teilnahm, lobte die gute Zusammenarbeit, die Bereitschaft sowie die außergewöhnliche Tätigkeit der ehrenamtlichen Helfer. Durch ihre Nähe zu den Bürgern können die Schlichter die alltäglichen Probleme oft leichter und unbürokratischer lösen, sie hätten eine hohe Klärungsrate.

In seinem Gastvortrag referierte der Schulungsleiter des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen, Dr. Martin Rammert, über die obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung im Zivilverfahren. In der Vergangenheit war die Streitschlichtung durch Schiedspersonen fakultativ, dies hat sich ab 1. Januar 2010 geändert. Bei nachbarschaftsrechtlichen Streitigkeiten, Ehrverletzungen unter bürgerrechtlichen Aspekten sowie Verstößen gegen das Gleichbehandlungsgesetz kann seit diesem Zeitpunkt nicht mehr direkt eine Anklage erhoben werden. Erst wenn beim obligatorischen Schlichtungstermin die Parteien zu keiner Einigung kommen, wird von der Schiedsperson ein Erfolglosigkeitsbescheinigung erstellt, die eine Anklage ermöglicht. Die ehrenamtlichen Helfer sind keine Richter, sondern Moderatoren oder Mediatoren, können aber Bußgelder verfügen, wenn die Streitenden nicht zum Schlichtungstermin erscheinen.

Trotz einer hohen Schlichtungs-Quote bei »ihren« Fällen waren die Schiedspersonen froh, dass sie viele neue Informationen bei der Dienstbesprechung bekamen. Die ausgetauschten Erfahrungen sowie die Handlungsratschläge bei Besonderheiten in speziellen Fällen helfen ihnen, Gerichtsverfahren zu vermeiden und erfolgreich viele Fälle zu schlichten.mru