Sicherheit im Haus sollte stets im Blickpunkt stehen

Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzerverein: Jahreshauptversammlung mit Berichten und Referaten

Die Jahresrückschau, aber auch aktuelle Themen standen im Mittelpunkt der Jahreshauptversammlung des Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzervereins Einbeck-Dassel. Hinweise zu Veränderungen durch die neueste Rechtsprechung gab der Vorsitzende Henning von Lindeiner-Wildau. Neuerungen aus dem Bereich des Schornsteinfegerwesens stellte Bezirksschornsteinfegermeister Udo Strohmeier vor, und über den E-Check informierte Joachim Richers von der Elektroinnung Northeim-Einbeck.

Einbeck. Von 3,5 auf 4,5 Prozent ist zum Jahresbeginn die Grunderwerbssteuer in Niedersachsen gestiegen. Der Staat belaste somit die Hauskäufer, so der Vorsitzende, Rechtsanwalt Henning von Lindeiner. Die Werte bewegten sich allerdings im Mittel anderer Bundesländer. Noch in der laufenden Legislaturperiode soll das Mietrecht geändert werden. Die Einhaltung bestimmter Energiewerte soll auf Neubauten beschränkt bleiben. Bei Altbauten bestehe dagegen vorerst keine Pflicht zu energetischen Verbesserungen. Wenn der Vermieter Verbesserungen vornehme, habe der Mieter während der Bauzeit kein Recht auf Mietminderung. Bei sogenannten Mietnomaden sei es möglich, fristlose Kündigungen auszusprechen, wenn die Mieter zwei Monate mit der Miete im Rückstand seien. Der Vorsitzende riet dringend dazu, in einem solchen Fall schnell zu handeln, denn je länger man warte, desto teurer werde die Sache schließlich für den Vermieter, etwa bezüglich der Kosten für Gericht, Anwalt oder Gerichtsvollzieher. Eine neue Studie gehe davon aus, dass Mietnomanden glücklicherweise nur Einzelfälle seien: »Messies ja, Mietnomanden eher nicht«, das seien auch die Erfahrungen aus seiner Beratungspraxis, so von Lindeiner. Das wollte die Versammlung allerdings so nicht stehen lassen. Wer von Mietnomandentum betroffen sei, sollte sich deshalb melden, so die Bitte der Mitglieder. Sinnvoll sei in jedem Fall, nicht nur für diese Schwierigkeiten, eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten übernehme.

Neu ist auch, dass außergerichtliche Streitschlichtung in einigen Bereichen obligatorisch wird. Klagen vor Gericht dürfen erst nach der Bemühung von Schiedsleuten eingereicht werden. Ziel ist es dabei, gerichtliche Verfahren, etwa bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, einzusparen. Weiter machte der Vorsitzende auf die Berliner Räumung aufmerksam: Der Mieter werde dabei vor die Tür gesetzt, die Möbel blieben in der Wohnung, und der Vermieter könne dabei sein Pfandrecht geltend machen. Ein Vorteil sei die vorläufige Räumkostenersparnis. Die Wohnung sei während dieser Zeit jedoch nicht neu zu vermieten, da sich noch Gegenstände des Vormieters darin befänden.

Ebenso gibt es eine Neuregelung zur Heizkostenverordnung beziehungsweise zur Verteilung. Zum Einkommensteuergesetz verwies der Vorsitzende auf die Möglichkeit, haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen zu können: 20 Prozent von bis zu 6.000 Euro Kosten. Voraussetzung sei unter anderem bargeldloses Zahlen. Steuerlich interessanter seien Schenkungen oder Nießbrauch beim Erbschaftssteuergesetz geworden. Weiter verwies von Lindeiner auf ein Urteil, wonach Kinderlärm als »sozial adäquat« hinzunehmen sei.

Regelmäßig gewechselt beziehungsweise geeicht werden müssen Wasseruhren. Die Kosten dafür seien umlegbar. Dass bei der Rückgabe einer Wohnung die Wände weiß gestrichen sein müssten, sei keine gültige Vorgabe, vielmehr müsse die Wohnung in vermietbarem Zustand sein. Die Farbvorgabe in der Dekorations- beziehungsweise Renovierungsklausel sei vom Bundesgerichtshof angepasst worden. Der Vorsitzende riet den Mitgliedern, ihre Verträge unter diesem Aspekt einmal anzusehen. Schließlich ging er auf Rauchmelder ein: Für Neubauten sind sie Pflicht, in bestehenden Gebäuden gilt eine Nachrüstpflicht innerhalb von vier Jahren.

Informationsveranstaltungen für die Mitglieder haben im vergangenen Jahr viermal stattgefunden, dabei ging es jeweils um aktuelle Themen. Eine Fortsetzung der Reihe in Einbeck und Dassel ist auch 2011 geplant. Geschäftsführer Gert Richter betonte, die Inhalte seien stets von allgemeinem Interesse, man freue sich deshalb immer über rege Teilnahme. Der Mitgliederbestand ist von 481 auf 476 leicht gesunken. Alle Mitglieder erinnerte er an die Gas- und Stromliefer-Rahmenverträge mit den Stadtwerken, das sollte man ebenso nutzen wie den Rahmenvertrag für Versicherungen. Iris Sprecher dankte er für 15-jährige Mitarbeit im Verein.Die Haushaltsvorgaben habe man einhalten können, berichtete Kassenwart Frank Raue. Für die Kassenprüfer hatte Christian Bischof keine Einwände, Entlastung wurde einstimmig erteilt. Auch der Haushaltsvoranschlag, den Frank Raue vorstellte, wurde einstimmig genehmigt.

EU-Regelungen wirken sich auf das Schornsteinfegerrecht aus. Erläuterungen dazu gab Bezirksschornsteinfegermeister und Energieberater Udo Strohmeier, Holtershausen. Schornsteinfeger sind für vorbeugenden Brandschutz, aber auch für Betriebssicherheit und Umweltschutz zuständig. Als Energieberater stehen sie für neutrale Beratung. Ab 2013, so will es der Gesetzgeber, haben sie kein Monopol mehr, sondern die Kunden können sich einen Betrieb fürs Messen und Kehren aussuchen. Er muss in der Handwerksrolle eingetragen sein. Bisher, so Strohmeier, erfülle der Schornsteinfeger hoheitliche Aufgaben. Somit sei auch bei den Gebühren nichts zu machen. Der Bezirksschornsteinfeger sei für Abnahme und Messstatistiken zuständig, er führe Protokolle, mache die Feuerstättenschau und sei zuständig für die Abnahme von Neubauten. Ab 2013 müssten sich die Hauseigentümer kümmern, wer bei ihnen tätig werde. Jeder Eigentümer erhalte einen – gebührenpflichtigen – Feuerstättenbescheid. Daraus gehe hervor, welche Leistungen im Haus erbracht werden müssten. Dass sie erfolgt sind, muss beim Bezirksschornsteinfegermeister bestätigt werden. Werden die Arbeiten nicht erledigt, rückt der Bezirksschornsteinfeger zur Ersatzvornahme aus. In der Pflicht sei aber der Eigentümer: »Sie müssen den Nachweis erbringen.« Wer nichts unternehme, der erhalte die Dienstleistung weiterhin von seinem bisherigen Schornsteinfegermeister. Der Feuerstättenbescheid komme aber auch in diesem Fall.

Nach der Bundesimmissionsschutzverordnung wurden zudem die Messintervalle verändert. Die Betriebsprüfung wird jährlich ausgeführt, die Untersuchung der Anlage auf Abgasverluste läuft alle zwei beziehungsweise drei Jahre. Ebenfalls neu geregelt wird die Feinstaubabgabe von Öfen ab dem Jahr 2014. Mit einem in Einbeck entwickelten Geräte werden Messungen vorgenommen. Schließlich riet auch Strohmeier zum Einbau von Rauchmeldern: Dabei sollte man auf hochwertige Gerät mit Langzeitbatterien setzen – im Sinne der eigenen Sicherheit; optimal wäre eine Funkvernetzung, ergänzte Joachim Richers beim anschließenden Vortrag über den E-Check.

Auch hier stand das Thema Sicherheit im Vordergrund. Der E-Check sei eine sichere Entscheidung für Mieter und Eigentümer, damit könne man nachweisen, dass die Elektroanlage im Haus in Ordnung sei. Die Überprüfung erfolge alle vier Jahre. Die Prüfung berücksichtige Alter und Zustand der Anlage, Umgebungseinflüsse und Beanspruchung. Nach einer Sichtprüfung folgt die Bestandsaufnahme, Funktion und Schutz werden gemessen, anschließend wird ein Prüfprotokoll angefertigt, und eine Plakette wird ausgehändigt. Überall im Haus gebe es Brandgefahren, von denen die Nutzer häufig nichts wüssten, zeigte er anhand verschiedener Fotos. So sei ein Zählerschrank aus Holz ebenso ein Risiko wie unfachmännisches »Strippenziehen«. Auf vernünftige Schutzeinrichtungen sollte man Wert legen, genau wie auf moderne Meldesysteme. Die Kosten für den Erst-Check seien etwas teurer, die zweite Prüfung für eine Drei-Zimmer-Wohnung etwa liege bei rund 150 Euro. Bei einem Einfamilienhaus müsse man mit 400 Euro rechnen. Ansprechpartner ist ein Elektromeister mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation.ek