Streit in der Innenstadt: mehrere Leichtverletzte

Einbeck. Zwei leichtverletzte Polizeibeamte, zwei leichtverletzte Frauen, ein leichtverletzter Täter, mehrere 100 Euro Sachschaden und einige Stunden im Polizeigewahrsam sind das Ergebnis eines Polizeieinsatzes am frühen Sonntagmorgen in Einbeck. Ein der Polizei Einbeck hinreichend bekannter 28-jähriger Einbecker hat am Sonntag gegen 4.30 Uhr widerrechtlich ein Haus in der Einbecker Innenstadt betreten und dort die Wohnung einer 30-jährigen und 28-jährigen Bekannten, beide aus Einbeck, gewaltsam geöffnet und betreten, wobei es zu einem lautstarken Streit kam. Ein Zeuge hat daraufhin die Polizei alarmiert. Zuvor hatten die beiden Frauen bei der Polizei Anzeige erstattet, weil der 28-Jährige durch Kopfstöße die Glasscheiben der Hauseingangstür des Hauses zerstört hatte. Dabei hatte sich der 28-Jährige Schnittwunden beigebracht.

Bei Eintreffen der Polizei waren lautes Geschrei und Hilferufe aus dem Haus zu hören. Die Wohnung der beiden Frauen bot ein Bild der Verwüstung und der 28-Jährige hatte die 30-Jährige auf dem Boden in einen Schwitzkasten genommen, während die andere Frau versucht hat, ihre Freundin aus dem Griff des Mannes zu befreien. Den Polizeibeamten gelang es schließlich mit inzwischen eingetroffener Verstärkung, die Streitenden zu trennen, wobei ein 54-jähriger Polizeibeamter und eine 43-jährige Polizeibeamtin durch Tritte und Ellenbogenschläge leicht verletzt wurden. Die beiden Frauen erlitten ebenfalls leichte Verletzungen. Der 28-Jährige, der  unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen stand, wurde zum Polizeikommissariat Einbeck gebracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Dabei beleidigte er die Polizeibeamten auf das Übelste.

Seine durch seine Kopfstöße gegen die Haustürglasscheibe erlittenen Schnittverletzungen wurden anschließend im Bürgerspital behandelt. Danach wurde er zur Verhinderung weiterer Straftaten im Polizeigewahrsam untergebracht.

Die Polizei leitete gegen den 28-Jährigen Strafverfahren wegen Körperverletzung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Bedrohung, Beleidigung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch ein.ots