Urteil vielleicht am 11. März

Mordprozess gegen Einbeckerin | Gericht will Beweisaufnahme beenden

Der seit fast fünf Monaten dauernde Mordprozess gegen die Einbeckerin Karin Z. nähert sich dem Abschluss. Der Vorsitzende Richter Ralf Günther deutete gestern am elften Verhandlungstag das Ende der Beweisaufnahme an.

Einbeck. Insgesamt wurden in dem Verfahren bislang 28 Zeugen und drei Sachverständige gehört. Für den nächsten Prozesstag am 11. März sind die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung geplant, auch das Urteil könnte an diesem Tag gesprochen werden. Karin Z. wird vorgeworfen, im April vergangenen Jahres ihre Mutter (83) aus Habgier getötet und in der Garage des eigenen Hauses versteckt zu haben, um an 30.000 Euro Bargeld zu kommen. Die 58-Jährige bestreitet die Tat. Seit Dezember ist die Angeklagte nach 225 Tagen Untersuchungshaft auf freiem Fuß, weil das Gericht keinen dringenden Tatverdacht mehr sieht.

Bis zum nächsten Verhandlungstag erwartet die 6. große Strafkammer des Landgerichts Göttingen das Ergebnis einer DNA-Untersuchung von sechs auf dem mutmaßlichen Tatwerkzeug, einem so genannten Ofendichtband, überraschend noch gefundenen Haaren. Sie werden zurzeit von Spezialisten in Mainz untersucht. Mit dem Befund würde die Kammer die Beweiserhebung schließen, deutete der Vorsitzende Richter am Dienstag an.

Von den zuletzt beauftragten so genannten Profilern der Polizei erwartet sich die Strafkammer keine neuen Tatsachen. Ob sie als Zeugen in dem komplexen Verfahren noch gehört und ihre Fallanalyse vorstellen werden, blieb gestern offen. Die Profiler waren vergangene Woche auch beim nicht-öffentlichen Ortstermin des Gerichts im Haus der Angeklagten in der Einbecker Innenstadt dabei, um den näheren Tatablauf am Fundort der Leiche zu rekonstruieren.

Das Gericht hat gestern drei Briefe mit nahezu identischem Wortlaut verlesen, die Karin Z. am 23. April 2013, dem Tag, als die tote Mutter in der Garage gefunden wurde, geschrieben hatte. In diesen Schreiben an verschiedene Familienangehörige teilt die 58-Jährige mit, dass die Polizei bei der Suche nach der am 19. April als vermisst gemeldeten Mutter noch keine heiße Spur habe. Sie habe außerdem bei der Polizei den »hohen Geldverlust«, die verschwundenen 30.000 Euro, angegeben. Sie habe den Verdacht, dass es sich bei der Bargeldsumme um Schwarzgeld handeln könnte.

Verteidiger Marc Hainski erklärte diese Angst seiner Mandantin, sich damit vielleicht strafbar gemacht zu haben, mit dem seinerzeit durch die Medien gehenden Steuerverfahren des Bayern-München-Präsidenten. Hoffentlich müsse man die Suchaktion nicht bezahlen, das könne sie nicht, weil ja das Geld weg sei, schreibt Karin Z. in den Briefen: »Wenn irgendein Fremder von dem Geld mitbekommen hat, das will ich mir gar nicht weiter ausmalen, auch nicht in Gedanken.«

Die Aussagen des psychiatrischen Sachverständigen, der der Angeklagten eine schwere schizoide Persönlichkeitsstörung attestiert hatte, bezeichnete Karin Z. bei der Befragung zu ihrem Lebenslauf gestern als »Unsinn«. Das Verhältnis zu ihrem jüngeren Bruder hat die 58-Jährige so umschrieben: »Wir sind uns aus dem Weg gegangen.« Beide haben auch nach Aussage des 50-Jährigen aktuell keinen Kontakt mehr.

Der Bruder, Alleinerbe des Hauses in Einbeck, hatte vergangene Woche als Zeuge angegeben, seine Schwester habe zwar das Versteck des Bargeldes gekannt, aber nicht gewusst, wofür die Summe gedacht war, nämlich beim Tod der Mutter für den Unterhalt des Hauses, in dem die 58-Jährigen lebenslanges Wohnrecht genießt. Das hat Karin Z. bestätigt: »Ich wusste nicht, was mit den 30.000 Euro passieren sollte.«fb