Verbraucherzentrale Niedersachsen:

Verbraucher werden für Strom mehr zahlen müssen

Einbeck. Verbraucher werden für Strom auch weiterhin mehr zahlen müssen. Die Energieversorger begründen die steigenden Strompreise mit höheren Netznutzungsentgelten und Beschaffungskosten sowie mit der neuen Sonderkundenabgabe. Dadurch werden stromintensive Großkunden von den Netzentgelten befreit und alle anderen Stromabnehmer zusätzlich belastet. Neben diesem Milliardengeschenk für die Großindustrie wird auch die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) teurer, sie steigt um 0,062 Cent auf 3,592 Cent pro verbrauchte Kilowattstunde Strom.

»Diese Kosten können an den Kunden weitergegeben werden, wenn der Stromliefervertrag eine wirksame Steuer- und Abgabenklausel enthält«, sagt Karin Goldbeck, Expertin für Energierecht bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Sie rät deshalb, beim Abschluss neuer Verträge mit Preisgarantien auch bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), dem so genannten Kleingedruckten, darauf zu achten, dass der Vertrag die Weitergabe von Steuer- und Abgabenerhöhungen für den Garantiezeitraum ausschließt. Ansonsten kann es zu Überraschungen kommen, wie es viele Verbraucher zum Jahresende 2010 erleben mussten. Weil einige Energieunternehmen, trotz Kenntnis der steigenden EEG-Umlage, noch mit günstigen Preisen lockten, wechselten sie noch schnell ihren Anbieter. Mit Lieferbeginn im ersten Quartal 2011 gab es bereits die erste Strompreiserhöhung. Viele Wechsler gingen davon aus, dass ihr Preis garantiert war. Ein Irrtum, denn nach den AGB waren Preiserhöhungen wie zum Beispiel bei der EEG-Umlage zulässig. Dies hatten die Kunden übersehen.

Karin Goldbeck befürchtet, dass einige Energieanbieter versuchen werden, den Verbrauchern über die Steuer- und Abgabenerhöhung hinaus weitere Kosten unterzuschieben. Die Verbraucher sollten deshalb unbedingt auch den Erhöhungsbetrag überprüfen, denn solche Kosten müssen begründet und rechtens sein.Informationsmaterial zum Stromanbieterwechsel ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Niedersachsen kostenlos erhältlich oder kann heruntergeladen werden unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de, Rubrik Energiepreise. Beratung zum Thema Energierecht gibt es in den Beratungsstellen oder auch am Verbrauchertelefon unter 0900/17979-08.sts