Landkreis setzt Brenntage aus:

Verbrennen im Gebiet der Stadt Einbeck verboten

Einbeck. Durch Allgemeinverfügung vom 10. März hat die Stadt Einbeck die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen durch Verbrennen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen für das Jahr 2011 zugelassen. Die Zeit­räume für das Verbrennen wurden auf den 16. März bis zum 7. Mai und 17. September bis zum 29. Oktober, jeweils am Mittwoch und Sonnabend in der Zeit von 9 bis 18 Uhr festgelegt.

Gegen die Allgemeinverfügung hat ein Einwohner Widerspruch erhoben. Der Land­kreis Northeim hat daraufhin verfügt, dass trotz Anordnung der Stadt Einbeck zur sofortigen Vollziehung der Allgemeinverfügung der Widerspruch aufschiebende Wirkung hat. Er hat somit die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügung außer Kraft gesetzt. Für die Praxis bedeutet diese Entscheidung, dass im Gebiet der Stadt Einbeck die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen durch Verbrennen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen mit sofortiger Wirkung, also auch schon am heutigen Mittwoch, vorerst nicht erfolgen darf. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.oh