Einbecker Rat

Vergnügungssteuersatzung neu gefasst

Einbeck. Eine neue Vergnügungssteuersatzung hat der Einbecker Rat jetzt beschlossen. Die bisherige Art der Steuererhebung ist nach aktueller Rechtsprechung unrechtmäßig. Die Anwendung des Stückzahlmaßstabs sei für die Bemessung der Spielgerätesteuer generell ungeeignet, hieß es, er sei nicht mehr zeit- und sachgerecht. Vielmehr solle eine Steuer nach Einspielergebnissen erhoben werden, die sich direkt auf den Vergnügungsaufwand des Spielers stütze. Orientiert hat sich die Satzung an der Muster-Satzung des Niedersächsischen Städtetages, die Höhe der jeweiligen Pauschalen wurden an die Regelung der Stadt Northeim angelehnt.

Neben der Spielgerätesteuer ist bisher auch für Veranstaltungen Vergnügungssteuer erhoben worden, etwa für Karneval. Diese Erträge standen in keinem Verhältnis zum Arbeitsaufwand, sie lagen bei 1.400 bis 2.300 Euro. Auch Northeim und Kreiensen, hieß es in den Verwaltungsvorlagen, würden solche Veranstaltungen nicht mehr besteuern. Besteuert werden lediglich Spielgeräte, wobei das künftig auch für Bildschirme gilt, die beispielsweise für LAN-Parties oder für die Spielevernetzung über das Internet genutzt werden. Die bisherigen Sätze lagen zwischen 20 und 256 Euro, jetzt werden zwischen 20 und 300 Euro erhoben; für Geräte ohne Gewinnmöglichkeiten in Spielhallen sind es beispielsweise künftig 50 statt 26 Euro. Neu hinzu gekommen sind 120 Euro für Spielsysteme mit Spiel- und Wertmarken sowie die Bildschirmgeräte, für die sechs Euro zu zahlen sind.

Kritik an der Satzung übte Burghard Jablonski, SPD: Er sehe im Spielen eine erhebliche Suchtgefahr, die man eindämmen sollte. Außerdem sei es nicht gut, dass es Spielhallen gebe, die rund um die Uhr geöffnet seien. Dass die Stadt hier keine Handlungsmöglichkeiten habe, machte Bürgermeister Ulrich Minkner deutlich: Man dürfe nicht Gebühren erheben, die die Spielotheken erdrosseln würden, das sei nicht städtisches Aufgabengebiet. Bedenken gegen Geräte, mit denen sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten gegen Menschen dargestellt würden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges zum Gegenstand hätten, meldete Siegfried Kappey, GfE, an. Bisher habe man kein Gerät dieser Kategorie angemeldet, so der Bürgermeister, und er hoffe, dass das auch so bleibe.

Die Satzung wurde mit klarer Mehrheit angenommen. Sie tritt zum 1. Januar 2012 in Kraft.ek