Verwaltungsausschüsse Einbeck und Kreiensen

Wahlleitung berufen, Bereiche festgelegt

Gemeinsame Sitzung der Vertreter beider Kommunen / Fünf Wahlbezirke am 20. Januar

Zum ersten Mal haben die Verwaltungsaus-schüsse Einbeck und Kreiensen jetzt zusammen getagt. Thema der Sitzung war die Berufung einer Wahlleitung für die Kommunalwahl am Sonntag, 20. Januar. Außerdem wurde die Einteilung der künftigen Stadt Einbeck in fünf Wahlbereiche für die Kommunalwahl beschlossen – Inhalte, bei denen alle Beigeordneten einig waren, und Formalien, die zugleich in rekordverdächtiger Kürze abgehandelt wurden.

Einbeck. Nachdem der Landtag am 18. Juli das Gesetz zum Zusammenschluss beider Kommunen beschlossen hatte, mussten nun mit der Vorbereitung der Kommunalwahl die nächsten Schritte gegangen werden – in gemeinsamer Sitzung.

Das Gesetz sieht nämlich vor, dass die Aufgaben von einem Gremium wahrgenommen werden, das sich aus den Mitgliedern der beiden Verwaltungsausschüsse zusammensetzt; den Vorsitz hat der Bürgermeister. Zum Gemeindewahlleiter für die Kommunalwahl wurde Fachbereichsleiter Albert Deike von der Einbecker Stadtverwaltung berufen, Stellvertreterin ist Angelika Winkler, ebenfalls Mitarbeiterin der Einbecker Stadtverwaltung.

Weiter wurde die Einteilung der Stadt Einbeck in Wahlbereiche beschlossen. Beide Räte hatten sich im Vorfeld für die Bildung von fünf Wahlbereichen ausgesprochen. Entsprechend stimmten auch die Verwaltungsausschüsse. Danach gibt es den Wahlbereich I Einbeck Nordstadt mit 7.454 Einwohnern, den Wahlbereich II Einbeck Süd- und Oststadt mit 7.210 Einwohnern, den Wahlbereich III Einbeck Ortschaften Nordbereich mit 5.496 Einwohner, den Wahlbereich IV Einbeck Ortschaften Südbereich mit 5.574 Einwohnern und den Wahlbereich V Kreiensen mit 6.896 Einwohnern.

Für die Kreienser Seite lobte Bernd Huwald, CDU, die gute Vorlage der Verwaltung: Die Vorschläge würden den Bedürfnissen gerecht, und sie berücksichtigten, dass es in Einbeck andere Zusammenhänge gebe als Kreiensen. Es sei positiv, dass sich Kreiensen auch künftig noch über eigene Mandatsträger identifizieren könne.ek