Wieder mehr Verhandlungen

Amtsgericht Einbeck weitet Betrieb mit entsprechenden Maßnahmen aus

Amtsgerichtsdirektor Thomas Döhrel im kleinen Sitzungssaal.

Einbeck. Ab dem 4. Mai wird der Verhandlungsbetrieb der Gerichte wieder ausgeweitet. »Wir freuen uns, dass in den Gerichten des Bezirks des Oberlandesgerichts Braunschweig der Verhandlungsbetrieb ab dem 4. Mai wieder besonnen und verantwortungsvoll ausgeweitet wird. Selbstverständlich steht auch weiterhin die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, der Verfahrensbeteiligten und der Justizangehörigen an erster Stelle. Daher wurden in den Verhandlungssälen Maßnahmen ergriffen, um die Mindestabstände herzustellen beziehungsweise den Ansteckungsschutz durch Spuckschutzwände zu gewährleisten. In den Justizgebäuden besteht darüber hinaus eine Maskenpflicht. So soll Schritt für Schritt eine Rückkehr zum Normalbetrieb erfolgen«, heißt es vom Oberlandesgericht Braunschweig.

»Wir danken allen Bürgern, aber auch den Rechtsanwälten für das Verständnis, mit dem sie auf die Einschränkungen des Gerichtsbetriebs in den letzten Wochen reagiert haben«, betonte der Präsident des Oberlandesgerichts Braunschweig, Wolfgang Scheibel, und bittet auch für die kommende Zeit um Verständnis. »Uns ist wichtig, dass der Betrieb vorsichtig heraufgefahren wird. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Menschen, die die Gerichte betreten, auch ausreichend geschützt werden.«

In den Gebäuden der Gerichte werden Maßnahmen ergriffen, um die Mindestabstände zu wahren, teilte Thomas Döhrel, Direktor des Amtsgerichts Einbeck mit. In der vergangenen Zeit fanden nur Verhandlungen bei unaufschiebbaren Fällen statt. Jetzt können wieder mehr durchgeführt werden – mit begrenzter Personenzahl im Sitzungssaal. Die Öffentlichkeit ist in reduziertem Umfang auch zugelassen. Mit dem Start der Schöffen- und Jugendschöffen werde im Sommer gerechnet. Es sei erforderlich, die Sitzungen weiträumig zu terminieren, so dass an jedem Sitzungstag nur eine vergleichsweise geringe Anzahl von Verhandlungen stattfinde. Alle zu einem Gerichtstermin Geladenen bittet er, pünktlich zu erscheinen, also auch nicht deutlich früher als in der Ladung angegeben. Rechtssuchende müssen prüfen, ob es wirklich erforderlich ist, das Gericht persönlich aufzusuchen. In jedem Fall sollte im Vorfeld eine Terminabsprache unter Telefonnummer 05561/93820 erfolgen. Aus ­Sicherheitsgründen dürfen sich in jedem der eingerichteten Wartebereiche jeweils nur drei beziehungsweise vier Personen aufhalten. Besucher, die unangemeldet erscheinen, müssen damit rechnen, vor dem Gericht warten zu müssen, so Döhrel. Jeder Gast hat ein Kontaktformular auszufüllen, das er in der Wachtmeisterei erhält. Ferner müssen alle Besucher einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Bei Verhandlungen obliegt es dem Richter, Mundschutz anzuordnen, zu erlauben oder zu verbieten. Eingerichtet wurden unter anderem Spuckschutzwände. Selbstverständlich sind die allgemeinen Hygieneregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA) einzuhalten. Bei der Feststellung einschlägiger Symptome muss man das Gerichtsgebäude verlassen.

Döhrel erklärte, dass man sich in Einbeck in der glücklichen Lage befinde, ein Gebäude mit guten Möglichkeiten zu haben. Der kleine und große Sitzungssaal wurden für die aktuelle Situation vorbereitet und Besprechungsräume eingerichtet. Amtsgerichte leben von Verhandlungen, so Döhrel. Im Normalfall hat er bis zu zehn in einer Woche – in den vergangenen sechs Wochen waren es insgesamt nur drei. Kontinuierlich baue man jetzt die aufgelaufenen Rückstände ab. Mit Organisationsgeschick wurde die momentane Situation gut gemeistert, aber auch mit Geduld und Verständnis. Darauf hofft er auch zukünftig.mru