Wilde Verfolgungsfahrt: Ohne »Pappe« betrunken am Steuer

Einbeck. Am frühen Morgen des zweiten Weihnachtsfeiertages, 26. Dezember, teilte ein Zeuge der Einbecker Dienststelle telefonisch mit, dass auf dem Einbecker Möncheplatz ein dunkler Audi mit stark überhöhter Geschwindigkeit gefahren sei, wobei sich am Pkw Kurzzeitkennzeichen befanden, die seit September nicht mehr gültig waren. Das Fahrzeug wurde mit stark überhöhter Geschwindigkeit auf der Grimsehlstraße in Richtung Ortsausgang gefahren.Eine Funkstreifenbesatzung des Kommissariats nahm sofort die Verfolgung auf. Der Zeuge, der sich weiter hinter dem Fahrzeug befand, teilte noch mit, dass das Fahrzeug mit stark überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Salzderhelden fahren würde. Die Funkstreifenbesatzung befuhr daraufhin die B3 in Richtung Northeim und konnte in Northeim an der Einmündung B 3/L 572 die direkte Verfolgung des Pkw aufnehmen. Dieser fuhr innerorts mit fast 120 Stundenkilometern weiter auf der B3. Den neuen Kreisel verließ er in Richtung Innenstadt auf der B 3.

Den folgenden zweiten Kreisel durchfuhr er vollständig, so dass er wieder in Richtung Einbeck fuhr. Kurz vor dem Ortsausgang bog er nach links in die L 572 in Richtung Hollenstedt ab. Obwohl der Funkstreifenwagen über 140 Stundenkilometer fuhr, entfernte sich der Pkw weiter. Kurz vor der Leinebrücke wurde das Licht am Auto ausgeschaltet, so dass die Funkstreifenbesatzung den Sichtkontakt verlor. Die Streife bog nach rechts in die L 572 in Fahrtrichtung Einbeck ab, der zweite mittlerweile eingetroffene Wagen der Polizei Northeim fuhr geradeaus in die Ortschaft Hollenstedt. Da auf der L 572 kein Fahrzeug gesichtet wurde, bog die Funkstreifenbesatzung an der nächsten Einmündung ebenfalls in die Ortschaft Hollenstedt ab. Hier kam ihr der Pkw entgegen.

Da der Funkstreifenwagen mittig auf der Straße fuhr, stoppte der Fahrer das Auto und fuhr rückwärts in den Ort zurück. Hierbei fuhr er rückwärts auf einen Hof, so dass die Flucht hier abrupt ende­te, da der weitere Fluchtweg durch den Funkstreifenwagen versperrt war. Der Fahrer des Pkw, ein 25-jähriger Einwohner eines Einbecker Ortsteils, stand erheblich unter dem Einfluss alkoholischer Getränke, so dass ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Da er nicht im Besitz eines Führerscheins ist und zudem der Pkw nicht zugelassen oder versteuert ist, erwartet ihn ein erhebliches Strafverfahren.

Der Beifahrer des Pkw, ein 29-jähriger Bremer, widersetzte sich der Personlienfeststellung und leistete Widerstand, so dass Zwangsmaßnahmen eingesetzt werden mussten. Daher wurde ebenfalls ein Strafverfahren eingeleitet, und da auch er stark unter Alkoholeinfluss stand, wurde ihm ebenfalls eine Blutprobe entnommen.ots