Zahl der Insolvenzen sinkt

Einbeck. 2014 wurden 16.662 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei den niedersächsischen Amtsgerichten gestellt. Nach Auskunft des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) entspricht dies einem Rückgang um 6,7 Prozent, nachdem 2013 insgesamt 17.863 Verfahren gezählt worden waren.

Die Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist seit vier Jahren rückläufig. Seit dem historischen Höchststand 2010 (14.485 Verfahren) beantragten jedes Jahr weniger Verbraucher ein Insolvenzverfahren. 2014 wurden 11.613 Verbraucherinsolvenzverfahren gezählt. Das bedeutet einen Rückgang von 8,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr (12.727 Verfahren). Bei 11.391 beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren (98,1 Prozent) kam es 2014 zu einer Eröffnung, in 182 Fällen (1,6 Prozent) konnte ein vorgelegter Schuldenbereinigungsplan angenommen werden und 40 Verfahren (0,3 Prozent) wurden mangels Masse abgewiesen. Die Höhe der voraussichtlichen Forderungen aus den Verbraucherinsolvenzen summierte sich auf 572 Millionen Euro. Pro Kopf bedeutete dies Außenstände in Höhe von 49.282 Euro je Verfahren.

Eine ähnliche Tendenz zeigte sich bei den Unternehmensinsolvenzen, deren Zahl bereits seit 2009 kontinuierlich sinkt. Nachdem 2013 noch 2.227 Unternehmen einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hatten, ging die Zahl in 2014 um weitere 41 Verfahren auf 2.186 Fälle zurück. Zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens gelangten 1.559 Fälle (71,3 Prozent), mangels Masse wurden 627 Verfahren (28,7 Prozent) abgelehnt. 13.379 Arbeitsplätze waren durch die Insolvenz der betroffenen Unternehmen gefährdet. Außerdem wurden Forderungen in Höhe von knapp zwei Milliarden Euro gegenüber den insolventen Unternehmen geltend gemacht.

Weitere 2.863 Insolvenzverfahren entfielen 2014 auf natürliche Personen, zum Beispiel Gesellschafter  (68 Fälle), Nachlässe und Gesamtgut (274) sowie auf ehemals selbstständig Tätige (2.521).oh