Zeugen-Marathon vor Gericht zur Brandstiftung

Aussagen sollen mehr Klarheit zum zeitlichen Ablauf in der Tatnacht bringen / Handy-Anschluss / Wer hatte Zugang zum Haus?

Mit der Vernehmung von 13 Zeugen ist beim Einbecker Amtsgericht gestern der Prozess um die Brandstiftung in der Altendorfer Straße in Einbeck fortgesetzt worden. Die Aussagen sollten weitere Klarheit vor allem zum zeitlichen Ablauf der Ereignisse in den frühen Morgenstunden des 17. August des vergangenen Jahres bringen.

Einbeck. Von Interesse waren für das Gericht aber auch weitere Vorgänge, die den 21 Jahre alten Beschuldigten betrafen. So berichtete ein Beamter der Polizeistation Moringen, dass es dort, am damaligen Wohnort des jungen Mannes, im Januar zu einem Einbruch gekommen sein soll. An der Wohnung seien Einbruchsspuren festgestellt worden. Gestohlen wurden diverse technische Geräte. Ein Tatverdächtiger wurde benannt, er sei aber nicht greifbar, die Fahndung laufe.

Von einem möglichen Einbruch beziehungsweise dem Aufenthalt von Unbefugten in der Wohnung des Angeklagten in Einbeck berichtete dessen Mutter. Zu dritt hätten sie, ihr Sohn und die künftige Schwiegertochter die Wohnung verlassen. Als sie nach einigen Stunden zurückkehrten, hätten sie ein kleines Loch im Laminatfußboden des Vorflurs festgestellt, das dort zuvor nicht gewesen sei. »Da muss einer drin gewesen sein.« Auch Spuren an der Wohnung, die ihr Sohn zuvor bewohnte, habe sie gesehen: Dort war »Tot« an die Tür geschrieben. Das bestätigte ein ehemaliger Nachbar des Angeklagten: Sowohl bei dem 21-Jährigen als auch an der Wohnungstür der Freundin im gleichen Haus war dieses Wort mit rotem Stift aufgemalt. Als Sachbeschädigung, versuchter Einbruch und Farbschmiererei wurde der Vorgang damals bei der Polizei aktenkundig, Einbruchsspuren ließen sich nachweisen, bestätigten die befragten Polizeibeamten.

Weitere Hinweise ergaben sich zum Handy, von dem in der Brandnacht ab 0.41 Uhr bis zur Feuer-Meldung um 1.59 Uhr sechs Notrufe abgesetzt wurden. Die ermittelten Anschlussinhaber, eine Familie in einem Dasseler Ortsteil aus dem früheren Umfeld der Verlobten des Angeklagten, wussten von dem Handy nichts. Sowohl die Polizei als auch der vermeintliche Anschlussinhaber haben inzwischen herausgefunden, dass es sich dabei um ein Prepaid-Handy handelte, das einfach zu beschaffen war; hinterlegt waren aber nicht die Daten der Dasseler Familie als Geburtsdatum, sondern der Geburtstag der Verlobten.

Die Brandnacht selbst begann mit einem Polizeieinsatz wegen Ruhestörung in der Altendorfer Straße. Der Vermieter hatte um 1.11 Uhr die Polizei gerufen, die zunächst mit zwei, dann mit drei Beamten vor Ort war. Das Abschalten der Sicherung beendete die laute Musik. Kurz darauf waren zwei der eingesetzten Beamten nach dem Feuer-Notruf als Erste am Einsatzort.  Wie sie auf das Feuer aufmerksam wurde und sich rettete, berichtete eine Nachbarin aus dem Haus Altendorfer Straße 20/22: Die Ruhestörung habe sie mitbekommen, dann sei sie eingeschlafen und von schleifenden Geräuschen wach geworden. Der Blick zum Nachbarhaus offenbarte ihr das Feuer, das lichterloh brannte Schnell habe sie daraufhin das Haus verlassen, wobei sie Schreie hörte. Auch der Hauseigentümer wurde noch einmal befragt, dabei ging es erneut um die Frage, welche Zugänge es zum Haus gab, ob sie verschlossen waren, und wie es mit der Stromversorgung und -verteilung im Gebäude aussah. Das Loch im Vorflur, widersprach er der Aussage der Mutter, sei schon älter – die Hinterlassenschaft eines Vormieters.

»Hose an, T-Shirt an, raus«, so beschrieb der Flurnachbar aus der Altendorfer Straße, bei einer neuerlichen Befragung die Vorgänge gegen 2 Uhr in der Nacht. Er habe, erinnerte er sich, die Vermieter, die im obersten Stockwerk lebten, alarmiert, dazu musste er mehrmals die Treppe hoch- und runterlaufen. An vieles könne er sich aber angesichts der Situation und der seither vergangenen Zeit nicht mehr erinnern. Für die Fortsetzung der Hauptverhandlung Anfang Juni kündigte die Verteidigung einen Beweisantrag zum Schaden im Vorflur an, und es soll eine Sachverständigenaussage zur Elektroanlage im Haus geben. Außerdem will das Gericht weitere Einsatzprotokolle einsehen.ek