Bioenergie

Zukunftsperspektiven benötigt

Landvolk Niedersachsen macht sich für Bestandsschutz bestehender Anlagen stark

Bereits laufende Biogasanlagen benötigen Perspektiven, ihnen sollte im Rahmen der Novelle des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) Bestandsschutz gewährt werden. Zudem müssen auch Investoren auf politisch verlässliche Rahmenbedingungen vertrauen dürfen. Diese zentralen Botschaften hat das Landvolk Niedersachsen gemeinsam mit dem Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband (WLV) an den Gesetzgeber formuliert und dringt zugleich auf Korrekturen an der bereits vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzesnovelle.

Einbeck. Energisch wehren sich die Verbände in der gemeinsam verfassten Stellungnahme gegen die in der Gesetzesbegründung aufgestellte Behauptung, Strom aus Biomasseanlagen sei die »teuerste Variante« unter den erneuerbare Energien.

Vielmehr müsse der Vorteil beachtet werden, der in der bedarfsgerechten Bereitstellung von Strom liegt, und zwar zu Stromgestehungskosten, die im Vergleich zum Marktpreis äußerst günstig zu bewerten sind. Bei der Versorgung mit Regelenergie können Biomasseanlagen die anderen erneuerbaren Energiequellen anhaftende Volatilität ausgleichen. Hier erwarten die Verbände mehr Unterstützung. Sie sehen im Kabinettsbeschluss zum EEG 2014 eklatante Eingriffe in den Bestandsschutz, die die Betreiber von Anlagen in ihrer Existenz bedrohen und fordern vielmehr Zukunftsperspektiven für Bioenergie.

Unter anderem sollte der vom Bundesgerichtshof kürzlich bestätigte Bestandsschutz für Biogasanlagen, die vor 2012 in Betrieb gegangen sind, nicht angetastet werden. Bestehende Anlagen dürften vom technischen Fortschritt und damit von Effizienzgewinnen nicht ausgeschlossen werden. Nur dann könnten diese weitere gesetzliche Anforderungen, wie etwa die Schaffung zusätzlicher Lagerkapazitäten, erfüllen. Das Leistungsvermögen von Biogasanlagen dürfe nicht auf eine »Höchstbemessungsleistung« beschränkt werden. Die Verbände weisen auf den in jüngster Vergangenheit moderat ausgelegten Zubau von Biomasseanlagen hin. Es bestehe daher kein Grund, bestehende Vergütungsregelungen (bezogen auf Einsatzstoffvergütungsklassen) zu streichen. Ohne Eingriffe in das geltende Vergütungsregime ließe sich der bereits bestehende »Maisdeckel« zum Beispiel von 60 auf 20 Prozent reduzieren, alternativ wäre eine stärkere Nutzung von Wirtschaftsdüngern wünschenswert.

Unübersehbare Kalkulationsrisiken berge die Einführung des »atmenden Deckels« beim Zubau von Windenergieanlagen an Land. Damit würden in erster Linie von Bürgern getragene Energieprojekte verhindert. Dies gelte analog für die Ausschreibung der Förderhöhen ab 2017.lpd