Zum Spargeld der Kollegen gegriffen

57-jähriger Einbecker vor Gericht | Urkundenfälschung | Bewährungsstrafe

Einbeck. Weil er den Inhalt der Sparfächer im Betrieb nicht ordnungsgemäß bei einem Geldinstitut eingezahlt, sondern behalten und für eigene Zwecke genutzt hat, musste sich ein 57-jähriger Einbecker jetzt vor dem Schöffengericht beim Amtsgericht verantworten. Als die Unterschlagung von gut 32.000 Euro aufzufliegen drohte, wollte er sich mit Hilfe eines gefälschten Schreibens eines Kreditinstituts einen Aufschub verschaffen, was allerdings nicht gelang. Der Mann zeigte sich vor Gericht reuig und einsichtig. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt, außerdem zu einer Geldstrafe und gemeinnütziger Arbeit.

Die Anklage warf dem 57-Jährigen 52 Straftaten vor: 51 Mal habe er zwischen dem 29. November 2012 und dem 3. Dezember 2013 fremde Vermögensinteressen verletzt und sich eine Einnahmequelle verschafft. Die Fächer des Betriebssparclubs eines Unternehmens in der Region hat er mit einem Kollegen zusammen geleert. Als Kassenwart sollte er die Beträge – Summen zwischen etwa 400 und 1.000 Euro – auf das Club-Konto einzahlen, was jedoch nicht erfolgt ist. Stattdessen hat er das Geld für sich selbst benutzt, um frühere Kredite zu bedienen. Zudem hat er mit dem gefälschten Briefkopf eine Urkundenfälschung begangen.

Es tue ihm unheimlich leid, was er den ehemaligen Kollegen mit dem Vertrauensmissbrauch angetan habe, sagte der Angeklagte. Er könne das fast nicht mehr nachvollziehen. Er sei wohl zu stolz und zu dumm gewesen, aber auch total überschuldet, und die Kredite mussten bedient werden. Die Schulden hätten sich über Jahre angehäuft, etwa für ein Auto oder als Ausgleich für Verluste aus früherer Selbstständigkeit. Aus der finanziellen Not heraus habe er das Geld genommen, um laufende Verpflichtungen zu decken. In den Vorjahren sei der Griff zum Spargeld nicht aufgefallen, weil er mit weiteren Krediten eingreifen konnte. Dann sei aber Ende 2013 die Summe nicht mehr zu decken gewesen, und die Kollegen seien misstrauisch geworden. Um sich Zeit zu beschaffen, habe er einen Brief des Geldinstituts gefälscht mit dem Inhalt, es sei alles in Ordnung mit dem Konto. Inzwischen fehlten aber mehr als 32.000 Euro. Bei seinem Arbeitgeber sei er mit seinem Kreditwunsch abgewiesen worden. Er habe ein Schuldanerkenntnis abgegeben, und man habe ihm die Kündigung vorgelegt. Von den entstandenen Fehlbeträgen habe er bisher noch nichts zurückzahlen können, räumte er an, dazu sei die Kreditbelastung zu hoch. Ein Verhältnis zu seinen Kollegen bestehe nicht mehr. Er hätte sich frühere professionelle Hilfe wegen der Überschuldung holen sollen, sagte er selbstkritisch. Eine Privatinsolvenz sei inzwischen beantragt.

Zu Gunsten des Angeklagten spreche, dass er geständig, einsichtig und reuig sei, so der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Grund für die Taten seien die Schulden gewesen. Er habe versucht, sie auf einem falschen Weg auszugleichen. In der Folge habe er die Arbeitsstelle und persönliche Kontakte verloren. Allerdings habe es sich auch nicht um Bagatellbeträge gehandelt, der Angeklagte sei zielgerichtet vorgegangen, und der Gesamtschaden müsse berücksichtigt werden. Die Urkundenfälschung zeige hohe kriminelle Energie. Als Gesamtstrafe für die Unterschlagung seien ein Jahr und neun Monate Haft auf Bewährung angemessen, zumal es keine Vorbelastungen gebe. Für die Urkundenfälschung seien 60 Tagessätze zu je 20 Euro angemessen. Die Verteidigerin schloss sich der Staatsanwaltschaft an. Der Angeklagte betonte, er wolle den Schaden so bald wie möglich wieder »gerade ziehen«.

Richterin Martina Sievert-Mausolf verhängt schließlich eine Strafe in der vom Staatsanwalt geforderten Höhe, allerdings mit dreijähriger Bewährungsfrist. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Geständnis und seine Einsicht hätten sich zu seinen Gunsten ausgewirkt. Aufgrund seiner Notlage habe er Hilfe in Anspruch genommen, und er versuche, wieder Tritt zu fassen. Allerdings habe er das Vertrauen der Kollegen aufs Übelste missbraucht. Das Urteil sollte er als Warnung vor neuen Straftaten verstehen. Zu zahlen hat er zudem eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 20 Euro, und als »Besinnungsstrafe« wurden 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit verhängt. Alle Beteiligten kündigten an, dass sie das Urteil annehmen und auf Rechtsmittel verzichten wollen.ek