Welches ist mein Wahllokal?
Wahllokale für die Bundestagswahl im Bereich der ehemaligen Gemeinde Kreiensen
Kreiensen. Am 24. September 2017 wird der Deutsche Bundestag gewählt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. Die Stadt Einbeck ist in 62 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 2. September 2017 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Regelungen
Für die Bundestagswahl gelten folgende Regelungen: Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Stimmzettel
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erst- und eine Zweitstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Wahllokale
In der ehemaligen Gemeinde Kreiensen stehen folgende Wahllokale für die Bundestagswahl zur Verfügung (Wahlbezirk in Klammern): Beulshausen: Bürgerhaus (54). Bentierode: Dorfgemeinschaftshaus (53). Erzhausen: Dorfgemeinschaftshaus (56). Garlebsen: Dorfgemeinschaftshaus (57). Haieshausen: Dorfgemeinschaftshaus (60). Orxhausen: Dorfgemeinschaftshaus (66). Olxheim: Feuerwehrmannschaftsraum (64). Ahlshausen: Gasthaus Ludwig Ernst (52). Opperhausen: Gasthaus Tappe (65). Rittierode: »Grannenhofstübchen« (67). Greene: Grundschule (58,59). Kreiensen: Grundschule (61,62,63). Billerbeck: Vereinsheim (55).
Die Wahlberechtigten aus Bruchhof wählen in der Grundschule im Flecken Greene und die aus Ippensen in Dorfgemeinschaftshausen Garlebsen.ic