Windpark bei Sievershausen ist vom Tisch

Dassel. Der Windpark, an dem die Firma VSB arbeitet, scheint vom Tisch. Denn vier der fünf Anlagen liegen im Landschaftsschutzgebiet Solling und diesen wird der Landkreis keine Genehmigung erteilen. Der Sievershäuser Ortsbürgermeister und Kreistagsabgeordnete Günter Kelter (rechts) sah in dem Vorhaben ein Projekt, das eine Dorfgemeinschaft spalten kann.

Zudem stehe es konträr zum Projekt »Dorfmoderation «, mit dem Sievershausen zukunftsfähig entwickelt werden soll.  Um Sicherheit zu bekommen, hat Kelter an Landrätin Astrid Klinkert Kittel eine Anfrage gerichtet. Er wollte wissen, ob der Bau von Windenergieanlagen durch die Verordnung des Landschaftsschutzgebietes ausgeschlossen sei, unter welchen Voraussetzungen eine ausnahmsweise Zulässigkeit gegeben sei und wie der Landkreis die durch den Investor angedachten Standorte in Bezug auf deren Genehmigungsfähigkeit beurteile.

Zeitnah hat Northeims Landrätin geantwortet: Im Landkreis Northeim werden zurzeit keine Windenergieanlagen  innerhalb von Landschaftsschutzgebieten genehmigt. Die Landschaftsschutzgebiete sind als sogenannte harte Tabuzonen für Windenergie dargestellt, das heißt die Flächen stehen für Windenergieanlagen nicht zur Verfügung. Ausnahmen werden im Landschaftschutzgebiet Solling nicht zugelassen.

Vier der geplanten Anlagen liegen im Landschaftsschutzgebiet, und »hier wird keine Genehmigungsfähigkeit gesehen«. Die fünfte Anlage liegt unmittelbar am Repkebach. Nach Auskunft des Schwarzstorchbetreuers handelt es sich hier um einen Bereich mit häufigen Schwarzstorchsichtungen. Über die Genehmigungsfähigkeit dieser Anlage könne nur nach einer detaillierten avifaunistischen Untersuchung eine Aussage getroffen werden.

Froh über diese klare Aussage ist nicht nur Kelter, sondern auch Dassels Bürgermeister Gerhard Melching. Er erinnerte daran, dass der vorherige Rat der Stadt Dassel sich für einen Abstand der Anlagen von mehr als 1.000 Metern zur Wohnbebauung ausgesprochen hatte. Zudem  gibt es noch ein anhängiges Klageverfahren der Stadt zum Ersetzen des städtebaulichen Einvernehmens bei der zweiten Windkraftanlage im Dreieck Portenhagen, Amelsen, Lüthorst.

Er begrüßt es, wenn der Landkreis im regionalen Raumordnungsprogramm ein Gebiet für Windkraftanlagen festlegt. Bezüglich des angedachten Sievershäuser Windparks merkte Kelter an, dass das Vorgehen des Projektierers »nicht ganz fair« gewesen sei, schließlich habe man bei den Grundstückseigentümern mit jährliche Pachteinnahmen von rund 53.000 Euro plus Zulage hohe Erwartungen geweckt. Und: Die Immobilienpreise seien schon jetzt gering, wenn allerdings noch Windkraftanlagen gebaut würden, entwickele sich Sievershausen zum reinen »Wolfs-Erwartungsland«, befürchtet Kelter.sts

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