Ab sofort neue Corona-Regeln für Gastronomie und Kultur

Einige Erleichterungen

Landkreis. Seit Montag gelten im Landkreis Northeim nach dem Überschreiten des Schwellenwertes die Corona-Regeln für eine Inzidenz von 10 bis 35. Das Infektionsgeschehen im Landkreis kann aber mittlerweile bestimmten Bereichen zugeordnet werden. Die Kreisverwaltung erläuterte dazu auf Nachfrage, dass es sich dabei um »Reiserückkehrer im Familienkontext« handele. Deshalb ist die Beschränkung aller Bereiche nicht mehr notwendig. Mittels Allgemeinverfügung wurden bestimmte Bereiche deshalb von den strengeren Schutzmaßnahmen ausgenommen.

Für die nachstehenden Bereiche gelten daher ab sofort wieder die Schutzmaßnahmen für eine Sieben-Tage-Inzidenz von nicht mehr als 10: für Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen nach § 6a der Niedersächsischen Corona-Verordnung, für Veranstaltungen von Theatern, Opernhäusern, Konzerthäusern oder ähnliche Einrichtungen sowie Kinos nach § 6b, für Stadtführungen und Führungen durch Natur und Landschaft nach § 6d, für touristische Schiffs- und Kutschfahrten und touristische Busfahrten nach § 7d, für Seilbahnen nach § 7e, für die Beherbergung nach § 8 sowie für Gastronomie sowie Bars und ähnliche Einrichtungen.

Die strengeren Schutzmaßnahmen für eine Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 10, aber nicht mehr als 35, gelten weiterhin für private Kontakte im privaten und öffentlichen Raum: Maximal zehn Personen aus zehn Haushalten dürfen sich treffen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren sowie vollständig geimpfte und genesene Personen werden hierbei nicht eingerechnet.

Für Zusammenkünfte von Kindern bis zu einem Alter von 14 Jahren gilt: Sie sind mit höchstens zehn Kindern, unabhängig von der Zugehörigkeit zu Haushalten sowie zusätzlich den Personen eines Haushalts zulässig.lpd

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