Jeder Wähler hat zwei Stimmen

Wahl des Niedersächsischen Landtags am 9. Oktober

Am 9. Oktober wird der Niedersächsische Landtag gewählt. Jeder Wähler hat zwei Stimmen.

Region. Am 9. Oktober findet von 8 bis 18 Uhr die Wahl zum 19. Niedersächsischen Landtag statt. Der Kreiswahlausschuss hat über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge entschieden. Für den Wahlkreis 18 Einbeck sind zugelassen: René Kopka, SPD, Dr. Andreas Kroll, CDU, Urs Liebau, Grüne, Christian Grascha, FDP, Andreas Jakob, AfD, Michaela Nennmann, Die Linke, und Michael Czygan, dieBasis. Außerdem stellen sich 14 Parteien zur Wahl. Mit der Erststimme wird der Wahlkreisabgeordnete gewählt, mit der Zweitstimme, die maßgebend ist für die Verteilung der Sitze, eine Partei. Jeder Wähler hat zwei Stimmen.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden bis zum 18. September versendet. Wahlscheine können im Bürgerbüro, Zimmer 5/6 im Erdgeschoss, des Rathauses beantragt werden.

Die Beantragung der Briefwahl ist bis zum 7. Oktober, 13 Uhr, möglich. Das Formular zur Beantragung ist auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes abgedruckt. Vom 12. September bis 4. Oktober besteht die Möglichkeit, online die Briefwahlunterlagen unter www.stadt-dassel.de zu beantragen.
Im Falle nachweislicher plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden.

Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen Anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Wer Briefwahlunterlagen für sich selbst abholt, kann auch sofort an Ort und Stelle seine Stimme abgeben.

Die Auszählung der Briefwahl erfolgt durch den Landkreis Northeim.sts

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