Moped-Kennzeichen: Ab 1. März ist grün-weißes Schild ungültig

Region. Am 1. März beginnt für Moped-, Roller- und Mofafahrer das neue Versicherungsjahr. Nach Auskunft des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) müssen an diesen Fahrzeugen spätestens dann die neuen Versicherungskennzeichen mit schwarzer Schrift angebracht sein. Wer nach dem 1. März noch mit dem grün beschrifteten Kennzeichen unterwegs ist, hat offensichtlich keinen Versicherungsschutz mehr.

Diese Vorschrift gilt übrigens für alle motorisierten Zweiräder bis 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stunden­kilometern sowie für E-Bikes oder Pedelecs bis ebenfalls 45 Stundenkilometern, Krankenfahr­stühle sowie für leichte Quads und andere Leichtkraftfahrzeuge.

Wer es versäumt, sich das neue Kennzeichen zu besorgen und damit den Versicherungsschutz zu erneuern, läuft Gefahr, im Falle eines Unfalls sämtliche Kosten selber zahlen zu müssen. Das kann aber im Zweifel das kleinste Problem sein, denn – wie der KS betont: Fahren ohne Versicherung ist eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sowie mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.

Die neuen Mopedkennzeichen gibt es bei der Versicherungsgesellschaft, wobei sich allerdings ein Kostenvergleich lohnt.oh

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