Verschiedene Neuerungen im Straßenverkehr

Regeln und Vorschriften für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer ab 2018

Region. Mit dem neuen Jahr treten einige neue Regeln und Vorschriften für Autofahrer in Kraft. Der drittgrößte deutsche Automobilclub, Kraftfahrerschutz (KS), nennt die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick.

Einmal mehr erwartet die Autofahrer 2018 ein spannendes Jahr. So stehen zum Jahreswechsel zahlreiche Gesetzesänderungen und Anpassungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf dem Plan. Dabei könnten die Diesel-Fahrverbote in Großstädten, über die das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am
22. Februar 2018 entscheiden wird, sicher zu den größten Neuerungen zählen. Aber auch bei der geplanten deutschen (Ausländer-)Maut wird für 2018 mit Bewegung gerechnet.

Über die Realisierung einer einheitlichen Kraftstoff-kennzeichnung und damit ein Ende der Verwirrung an der Zapfsäule wird ebenfalls ab dem neuen Jahr nachgedacht. Die gleichartige Kennzeichnung des richtigen Kraftstoffs wird der Autofahrer somit bald in der Bedienungsanleitung und dem Tankdeckel seines Fahrzeugs sowie an der Zapfsäule und Zapfpistole der Tankstelle finden. Ebenfalls in Planung für das kommende Jahr: höhere Anforderungen beim Führerschein, eine bessere Ausbildung für Fahrlehrer sowie neue Prüfungsanforderungen für Zweiradmechaniker-Meister.
Das sind die wichtigsten für 2018 bereits beschlossenen Änderungen: Eine neue Reifenkennzeichnung gibt es zum 1. Januar. Zum Stichtag müssen neue Winterreifen mit einem »Alpine«-Symbol (dreigezacktes Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sein. Dies entspricht einem Qualitätssiegel. Winterreifen mit der bisher gängigen M+S-Kennzeichnung dürfen jedoch noch bis zum 30. September 2024 gefahren werden.

Ein höheres Bußgeld droht beim Verstoß gegen Winterreifenpflicht zum 1. Januar 2018: War ein Autofahrer ohne geeignete Winterbereifung unterwegs, wurde er bisher mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg bestraft, bei einer zusätzlichen Behinderung mit 80 Euro. Ab 2018 wird nun auch der Halter des Fahrzeugs bestraft. Ihm drohen ab dann eine Geldbuße von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Zum Stichtag wird bei der Abgasuntersuchung die sogenannte »Endrohrmessung« bei allen Fahrzeugen Pflicht. Bislang waren Fahrzeuge ab dem Baujahr 1. Januar 2006 im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) von der Abgasmessung am Endrohr per Sonde befreit. Durch die Endrohrmessung sollen Defekte an der Abgasanlage besser erkannt werden.

Neue Typ- und Regionalklassen bei der Kfz-Versicherung gelten mit dem neuen Jahr: Zum Jahreswechsel werden die neuen Kfz-Versicherungstarife fällig. Ermittelt wird die Höhe anhand der Neueinstufung der Typ- und Regionalklasse. Hierzu informierten die Versicherungen ihre Kunden bereits im Herbst.

Eine Euro-4-Norm kommt für neue Mopeds und Microcars: Die Schadstoffwerte der Euro 4 gelten jetzt auch für zwei-, drei- und vierrädrige Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 Kilometer pro Stunde. Neben neu in den Verkehr gebrachten Mofas und Mopeds sind davon auch Trikes, Quads und Leichtkraftfahrzeuge (Microcars), die zulassungsfrei ab einem Alter von 16 Jahren gefahren werden dürfen, betroffen.

Weitere Steuerbegünstigungen gibt es für Autogas (LPG, Liquefied Petroleum Gas): Autofahrer mit Autogas-Fahrzeugen profitieren auch 2018 von günstigen Gaspreisen, nachdem ein Auslaufen der steuerlichen Vorteile noch abgewendet werden konnte. So soll LPG noch bis 2022 von einer vergünstigten Energiesteuer profitieren.

Ab April wird der Einbau eines eCall-Systems bei Neuwagen Pflicht. Das automatische Notrufsystem löst bei einem Unfall automatisch einen 112-Notruf europaweit aus und leitet die Unfallhelfer direkt zum Unfallort. Als Daten werden beispielsweise Standort und Zeitpunkt des Unfalls nebst Anzahl der Insassen und Art des Treibstoffes übermittelt.

Eine Ausweitung der Lkw-Maut auf Bundesstraßen erfolgt zum 1. Juli 2018: Nach der Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes 2016 wird zur Jahresmitte auf rund 40.000 Kilometern Bundesstraße eine Lkw-Maut erhoben. Betroffen sind Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen. Davon ausgenommen sind landwirtschaftliche Zugmaschinen mit und ohne Anhänger.

Eine Neuberechnung der Kfz-Steuer tritt zum 1. September 2018 in Kraft: Ab diesem Stichtag wird die Kfz-Steuer nach den im WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure)-Zyklus ermittelten Werten berechnet. So soll dieses Verfahren realitätsnähere Werte liefern als der bisherige NEFZ (Neue Europäische Fahrzyklus). Das Bundesfinanzministerium rechnet mit deutlich höheren Kfz-Steuern; Insider vermuten einen Anstieg um durchschnittlich 20 Prozent.

Eine neue Schadstoffklasse für Neufahrzeuge gibt es zum 1. September 2018: Ab September müssen alle Neufahrzeuge die Schadstoffklasse 6c erfüllen. Entsprechend werden viele Benziner mit Direkteinspritzung einen Partikelfilter (OPF/Otto-Partikelfilter) bekommen, um diese Rußpartikelgrenzwerte einhalten zu können. Auch das Gros der Diesel wird die neuen Stickoxid-Grenzwerte nur mit einer SCR-Abgasreinigungsanlage (AdBlue) einhalten können.
Neu ist weiter ein »systematischer« Schutz von Neufahrzeugen gegen Manipulation des Kilometerstandes: Neue Fahrzeugmodelle müssen seit 1. September 2017 schon »systematisch« gegen Manipulation des Kilometerstandes geschützt werden; ab 1. September kommenden Jahres gilt dies für die Erstzulassung neuer Pkw.

Die Verbraucherschutzorganisation EuroNCAP wird ab 2018 die Anforderungen für Crashtests verschärfen. Im Zuge dessen werden auch Notbremssysteme, die auf Radfahrer reagieren, berücksichtigt. Höher gesetzt werden künftig zudem die Messlatten für die Bewertung von Spurhalteassistenten.

Neue Regeln für Fahrradanhänger gibt es auch ab 2018: Anhänger, die breiter als 60 Zentimeter sind, benötigen künftig zwei weiße Reflektoren an der Vorderseite und zwei rote Reflektoren der Kategorie »Z« an der Rückseite. Vorgeschrieben ist zudem eine rote Rückleuchte, wenn der Anhänger die Hälfe des Fahrradrücklichts verdeckt. Ist der Anhänger breiter als einen Meter, muss zusätzlich auch an der vorderen linken Ecke eine Frontleuchte installiert werden.

Pedelecs, die bis Tempo 25 elektrisch fahren und getreten werden können, sind seit 2017 auch auf Radwegen erlaubt. Kenntlich gemacht wird dies mit dem neuen Verkehrsschild »E-Bikes«. Davon ausgenommen sind die schnelleren S-Pedelecs, die mit elektrischer Unterstützung bis zu 45 Kilometer pro Stunde schnell sein können. Vorsicht ist geboten bei der Definition Pedelec und E-Bike. Allein das neue Verkehrsschild ist hier nicht klar genug.oh

Region

Unterschlagung im Kirchenkreis

Bürgerbeteiligung zur Ilme